Verschenken Sie ein unvergessliches ErlebnisGutscheinkarte

Schenken Sie Ihren Freundinnen und Freunden eine ganz besondere Entdeckungsreise in die Welt der Schlösser und Gärten: Verschenken Sie einen exklusiven Wertgutschein für einen Besuch in ausgewählten Monumenten des Landes.

Gutscheinkarte der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg

An den Schloss- und Klosterkassen erhältlich.

Erwerb der Gutscheinkarte

Sie erhalten die Gutscheinkarte an den Schloss- beziehungsweise Klosterkassen der unten aufgeführten Monumente.
Die Mindestsumme für einen Gutschein lautet 10,00 €.
Höhere Summen sind frei wählbar.

Einlösung
  • Die Gutscheine können in allen teilnehmenden Monumenten eingelöst werden. Die Übersicht dazu finden Sie unten im Abschnitt „Die Gutscheinkarte gilt für folgende Monumente“. Die Gutscheine sind ausschließlich an den Schlosskassen einlösbar. In Ausnahmefällen sind die Gutscheine in den Shops und an Audioguidestellen einlösbar.
  • Ein Erwerb oder Einlösen in der Gastronomie und an Vorverkaufsstellen Dritter (u. a. Touristikinformationen, Bergbahnstationen) ist nicht möglich.
  • Die Gutscheine können nur bei Vorlage in Papierform mit lesbarem Barcode eingelöst werden.
  • Ist der Preis der jeweiligen ausgewählten Leistung geringer als der auf dem Wertgutschein vermerkte oder hinterlegte Preis, verbleibt der Differenzbetrag als Guthaben. Das Guthaben wird beim Kauf einer weiteren Leistung angerechnet. Ist der Preis der jeweiligen ausgewählten Leistung höher als der auf dem Wertgutschein vermerkte oder hinterlegte Preis, muss der Differenzbetrag beglichen werden.
  • Eine Barauszahlung des Gutscheinguthabens ist nicht möglich.
  • Bei Verlust des Gutscheins wird kein Ersatz geleistet.
  • Bei Nichtinanspruchnahme terminbezogener Gutscheine besteht kein Anspruch auf Umtausch, Rückzahlung oder Ersatzleistung.
  • Der Gutschein verliert seine Gültigkeit mit Ablauf von drei Kalenderjahren nach Ablauf des Jahres des Erwerbs. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verfällt der ungenutzte Gutscheinbetrag ersatzlos.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die PDF-Dateien sind derzeit in den meisten Fällen leider nicht barrierefrei. Sollten Sie ein PDF benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch bei unserer Hotline unter +49(0)72 51.74-27 70. Diese informiert gern über die Inhalte der PDF-Dateien.

Die Gutscheinkarte gilt für folgende Monumente
  • Schloss Heidelberg (ohne Bergbahnnutzung)
  • Barockschloss Mannheim
  • Schloss und Schlossgarten Schwetzingen
  • Schloss Bruchsal
  • Residenzschloss Rastatt
  • Schloss Favorite Rastatt
  • Kloster Maulbronn
  • Schloss und Schlossgarten Weikersheim
  • Residenzschloss Ludwigsburg
  • Kloster und Schloss Bebenhausen
  • Kloster Schussenried
  • Kloster und Schloss Salem
  • Neues Schloss Meersburg
  • Festungsruine Hohentwiel

Wir wünschen Ihnen einen erlebnisreichen Besuch im schlösserreichen Baden-Württemberg!