EIN ADLIGES VERGNÜGEN
Die Jagd entwickelte sich im Mittelalter – in Frankreich und auch rechts des Rheins – zum Vorrecht des Adels. Das herrschaftliche Privileg des Wildbanns gestand dessen Inhaber das Recht zu, Jagden in einem festgelegten Gebiet zu erlauben. Sowohl niedrige als auch hohe Adlige fanden am Erlegen wilder Tiere gefallen. Dabei ging es jedoch nicht mehr, wie ursprünglich, allein um die Nahrungsbeschaffung. Eine erfolgreiche Jagd zeigte Tüchtigkeit und Macht, sie war Zeichen für Mut und Geschick.