FEUERWERKSVERBOT RINGSUM HISTORISCHE MONUMENTE
Mit ihrer imposanten Aussichtslage sind die Grabkapelle auf dem Württemberg, das „Monument der ewigen Liebe“, und das Schloss Solitude zwei beliebte Ausflugsziele im Raum Stuttgart, auch an Silvester. „Selbstverständlich sind alle willkommen, die die tolle Aussicht am Jahreswechsel genießen möchten“, erklärt Stephan Hurst, der als Leiter der Schlossverwaltung Ludwigsburg unter anderem verantwortlich für die Grabkapelle und das Schloss Solitude ist. Um Schäden an den beiden historischen Monumenten vorzubeugen und um die Verletzungsgefahr für Besucherinnen und Besuchern durch Feuerwerkskörper zu verringern, gilt auch in dieser Silvesternacht für das Gelände ringsum die Grabkapelle auf dem Württemberg und das Schloss Solitude ein generelles Feuerwerksverbot.
EIN FRIEDLICHER START INS NEUE JAHR
Stephan Hurst appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich an die Regeln zu halten: „Sehr gerne heißen wir Gäste auch an Silvester auf unseren Anlagen willkommen. Der Schutz unserer Monumente sowie unserer Besucherinnen und Besucher hat jedoch oberste Priorität.“ Und weiter: „Deshalb bitte ich alle, die in der Silvesternacht die Grabkapelle oder das Schloss Solitude aufsuchen, sich an das Feuerwerksverbot zu halten, damit wir alle friedlich ins neue Jahr starten können.“ Stephan Hurst setzt darauf, dass allen, die die besondere Stimmung auf Schloss Solitude und an der Grabkapelle genießen wollen, die gemeinsame Verantwortung für die historischen Monumente bewusst ist. „Wir können die Zugänglichkeit an solchen Terminen nur bestehen lassen, wenn alle verantwortungsbewusst und aufmerksam mit unseren Monumenten umgehen.“ Die Grabkapelle selbst ist in den Wintermonaten für Besucherinnen und Besucher geschlossen. Das Gelände ist weiterhin tagsüber frei zugänglich. Das Schloss Solitude ist am 31. Dezember geschlossen, die Anlage ist für Besucherinnen und Besucher stets frei zugänglich.
MASSNAHMEN ZEIGTEN IN VERGANGENHEIT WIRKUNG
Das Feuerwerksverbot ist nicht neu: Es besteht schon seit vielen Jahren, auch in vielen Kommunen mit historischer Bausubstanz wie Tübingen und Rottweil. Sicherheitspersonal kontrolliert im Auftrag der Staatlichen Schlösser und Gärten in der Silvesternacht die Einhaltung des Feuerwerksverbots ringsum das Gelände der Grabkapelle auf dem Württemberg und von Schloss Solitude. Die Sicherheitskräfte weisen die Feiernden auch auf die Möglichkeiten für die Müllentsorgung hin. Die hohen Kosten für die Reinigung sind ein weiterer Grund für das Verbot. Hinzu kommt die große Belastung durch Feuerwerk für Natur und Umwelt. In den vergangenen Jahren stießen die Maßnahmen bei den Besucherinnen und Besuchern auf breite Akzeptanz. Somit konnten die Staatlichen Schlösser und Gärten stets ein positives Fazit zum Jahreswechsel ziehen.
SERVICE UND INFORMATION
ANFAHRT GRABKAPELLE
Die Staatlichen Schlösser und Gärten weisen darauf hin, dass die Grabkapelle auf dem Württemberg inmitten der Weinberge liegt: Es gibt keine Parkmöglichkeiten. Am besten erreicht man den Gipfel des Württembergs mit den Bussen der VVS-Linie 61, ab S-Bahnhof Untertürkheim. Ab dem Ortskern von Rotenberg führt ein kurzer Spaziergang mit geringer Steigung zur Kapelle.
ÖFFNUNGSZEITEN
Grabkapelle auf dem Württemberg
Die Grabkapelle auf dem Württemberg ist in den Wintermonaten für Besucherinnen und Besucher geschlossen. Das Gelände ist weiterhin tagsüber frei zugänglich.
Schloss Solitude
ÖFFNUNGSZEITEN
1. November bis 31. März
Sa, So, Feiertag 10.00 – 16.00 Uhr
Letzter Einlass 15.30 Uhr
24., 31. Dezember geschlossen
Besichtigung nur mit Führung möglich.
Schlossgarten
Durchgehend geöffnet.
BESUCHSHINWEISE
Es besteht keine Maskenpflicht. Die Maske ist ein effizientes Mittel, um sich und andere vor Infektionen zu schützen. Gerade in Innenräumen ist sonst die Ansteckungsgefahr hoch. Deshalb wird das Tragen von Masken empfohlen.
KONTAKT
Grabkapelle auf dem Württemberg
Württembergstraße 340
70327 Stuttgart
Telefon +49(0)7 11.33 71 49
info@grabkapelle-rotenberg.de
www.grabkapelle-rotenberg.de
www.schloesser-und-gaerten.de
Schloss Solitude
Solitude 1
70197 Stuttgart
+49 (0) 711.351 47 72
info@schloss-solitude.de
www.schloss-solitude.de
www.schloesser-und-gaerten.de