EIN KLOSTER ALS ORT DER DEMOKRATIE
Bebenhausen ist weit mehr als ein Ort von Mönchen und Klosterschülern, von Herzögen und Königen – Kloster und Schloss sind auch Orte der Demokratie. In Bebenhausen tagte nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs das Parlament des Landes Württemberg-Hohenzollern. Der Landtag im altehrwürdigen Kloster befürwortete energisch den Zusammenschluss von Württemberg-Baden, Württemberg-Hohenzollern und Baden zum heutigen Land Baden-Württemberg. Und er konnte dabei auf eine breite Unterstützung aus dem Volk vertrauen: Über 90 % der Einwohner von Württemberg-Hohenzollern stimmten in der Volkabstimmung 1951 für den neuen Staat.
DEMOKRATISCHER NEUBEGINN
Nach dem Zweiten Weltkrieg 1945 war das heutige Baden-Württemberg in drei Zonen aufgeteilt: das amerikanische Württemberg-Baden sowie die französischen Gebiete Baden und Württemberg-Hohenzollern. Nach der Wiederzulassung der politischen Parteien konnte am 17. November 1946 eine beratende Landesversammlung gewählt werden. Wenige Tage danach kamen die 65 Abgeordneten zum ersten Mal in Bebenhausen zusammen. Ihre Hauptaufgabe war die Ausarbeitung einer neuen Verfassung für Württemberg-Hohenzollern. Mit der Volksabstimmung über das Grundgesetz des Landes am 18. Mai 1947 fand zugleich auch die erste Landtagswahl statt – ein Meilenstein. Es war die erste freie Parlamentswahl in diesem Landesteil nach dem Zweiten Weltkrieg.
DER LANDTAG
Am 3. Juni 1947 nahm das Parlament in Bebenhausen seine Arbeit auf. Alle 118 Plenarsitzungen fanden im Winterrefektorium des einstigen Klosters statt, da dies der einzig beheizbare große Raum war. Der Landtag war zunächst für vier Jahre gewählt. Sein Mandat wurde jedoch um knapp ein Jahr verlängert, da sich bereits der Zusammenschluss der drei südwestdeutschen Gebiete zum Bundesland Baden-Württemberg abzeichnete. Im September 1949 tagten in Bebenhausen nämlich die Regierungschefs von Württemberg-Hohenzollern, Baden und Württemberg-Baden – ein wichtiger Moment: Die drei einigten sich auf die Abhaltung einer Volksabstimmung über die Zusammenlegung der drei Landesteile.
ABGEORDNETE IM DORMITORIUM
Der Grüne Saal in Schloss Bebenhausen war Aufenthaltsraum der Abgeordneten, der Blaue Saal wurde meist für offizielle Veranstaltungen genutzt. Landtagspräsident und Verwaltung saßen im königlichen Frühstückszimmer und im Lesezimmer. Als Fraktionsräume nutzte man die Gästezimmer und das Appartement des Königs. Da die Sitzungen immer wieder bis in die späten Abendstunden gingen, übernachtete ein Großteil der Abgeordneten in den Mönchszellen des ehemaligen Dormitoriums.
ABSCHIED VON BEBENHAUSEN
Die letzte Sitzung des Landtags in Bebenhausen fand am 30. Mai 1952 statt. Zu diesem Zeitpunkt gab es das Land Baden-Württemberg bereits: Am 25. April wurde nämlich die erste vorläufige Regierung Baden-Württembergs gebildet. Franz Xaver Gog, Jurist und Politiker der CDU, äußert sich in der letzten Sitzung des Landtags von Württemberg-Hohenzollern dazu: „Ich glaube, wir dürfen der Entwicklung des neuen Staates den Wunsch auf den Weg geben, daß der Geist von Landtag und Regierung in Bebenhausen auch zu ihm kommen und seinen Weg in die Zukunft begleiten möge. […] Es lebe das neue Land!“
SERVICE UND INFORMATION
Kloster und Schloss Bebenhausen
Kloster
ÖFFNUNGSZEITEN
1. April bis 31. Oktober
Mo – So, Feiertag 09.00 – 17.00 Uhr
PREISE
Erwachsene 6,00 €
ermäßigt 3,00 €
Familien 15,00 €
Schloss
ÖFFNUNGSZEITEN
Die Innenräume von Schloss Bebenhausen sind nur im Rahmen einer Führung zu besichtigen.
Klassische Schlossführung
1. April bis 31. Oktober
Di – Fr 11.00 – 17.00 Uhr stündlich
Sa, So, Feiertag 10.00 – 17.00 Uhr stündlich
Letzte Führung jeweils um 16.00 Uhr
PREISE
Schloss mit Führung
Erwachsene 8,00 €
ermäßigt 4,00 €
Familien 20,00 €
Klosterbesichtigung und Schlossführung
Erwachsene 10,00 €
ermäßigt 5,00 €
Familien 25,00 €
HINWEIS
Ab 3. April 2022 gelten bei den Staatlichen Schlössern und Gärten Baden-Württemberg folgende Corona-Regeln: Wir möchten auch gefährdeten Menschen und vulnerablen Gruppen weiterhin einen möglichst sicheren Aufenthalt bei uns ermöglichen. Die Maske ist ein effizientes Mittel, um sich und andere vor Infektionen zu schützen. Gerade in Innenräumen ist sonst die Ansteckungsgefahr hoch. Vor dem Hintergrund der hohen Infektionszahlen halten wir deshalb an der Maskenpflicht in Innenräumen bis auf Weiteres fest. Bitte beachten Sie, dass für Personen über 18 Jahren die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken gilt (oder vergleichbar, bspw. KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken)
KONTAKT
Kloster und Schloss Bebenhausen
Im Schloss
72074 Tübingen-Bebenhausen
Telefon +49(0)70 71.60 28 02
info@kloster-bebenhausen.de