Donnerstag, 7. April 2022

Schloss und Schlossgarten Schwetzingen | Allgemeines Traditionelles „Osterhoppeln“: Ostereisuche im Schlossgarten

Es ist wieder so weit, auch dieses Jahr findet das große Osterhoppeln im Schlossgarten Schwetzingen statt. Am Ostersonntag ab 11.00 Uhr hoppelt Meister Lampe durch den Schlossgarten und versteckt fleißig Ostereier. Der gesprächige Osterhase hat neben Ostereiern auch die ein oder andere Geschichte in seinem Korb.

OSTERN IM SCHLOSS

Die einstige Sommerresidenz der Kurfürsten von der Pfalz öffnet am 17. April die Tore des Schlossgartens für das traditionelle „Osterhoppeln“. Jedes Jahr aufs Neue lädt die Schlossverwaltung große und kleine Besucherinnen und Besucher in den bezaubernden Schlossgarten ein. Dieser gehört bis heute zu den Meisterwerken europäischer Gartenkunst und bietet mit seinem blühenden Ambiente die ideale Osterkulisse. Auch dieses Jahr macht sich der Osterhase höchstpersönlich auf den Weg nach Schwetzingen. Ab 11.00 Uhr hoppelt er durch das Grüne und versteckt hunderte Ostereier, die darauf warten gefunden zu werden.

 

PLAUDERN MIT DEM OSTERHASEN

Es gibt nicht nur die Möglichkeit Ostereier zu finden, denn auch der Osterhase freut sich darauf gefunden zu werden. Wer Glück hat und ihn beim Hoppeln erwischt, kann sich freuen, denn er kennt sich in Schwetzingen gut aus und hat viele Geschichten über das Schloss und den Garten parat, die er gerne erzählt. Bis 16.00 Uhr kann man den Osterhasen bei seiner Arbeit persönlich kennenlernen.

 

SERVICE
ÖFFNUNGSZEITEN SCHLOSSGARTEN
täglich 9.00 bis 20.00 Uhr, letzter Einlass 19.30 Uhr

GARTENEINTRITT
Erwachsene 8,00 €, ermäßigt 4,00 €, Familien 20,00 €

TERMIN OSTERHOPPELN
Sonntag, 17. April (Ostersonntag) 11.00 – 16.00 Uhr

BESUCHSHINWEISE
Ab 3. April 2022 gelten bei den Staatlichen Schlössern und Gärten Baden-Württemberg folgende Corona-Regeln:
Wir möchten auch gefährdeten Menschen und vulnerablen Gruppen weiterhin einen möglichst sicheren Aufenthalt bei uns ermöglichen. Die Maske ist ein effizientes Mittel, um sich und andere vor Infektionen zu schützen. Gerade in Innenräumen ist sonst die Ansteckungsgefahr hoch. Vor dem Hintergrund der hohen Infektionszahlen halten wir deshalb an der Maskenpflicht in Innenräumen bis auf Weiteres fest.
Bitte beachten Sie, dass für Personen über 18 Jahren die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken gilt (oder vergleichbar, bspw. KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken).

INFORMATION UND KONTAKT
Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg
Schlossverwaltung Schwetzingen
Schloss Mittelbau
68723 Schwetzingen
Telefon: +49(0)62 02.8 14 86

E-Mail: info@schloss-schwetzingen.de
 

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