Dienstag, 15. März 2022

Kloster Wiblingen, Ulm-Wiblingen | Allgemeines 21. März: 1475. Todestag des heiligen Benedikts von Nursia, Vater der Klöster

Der heilige Benedikt von Nursia ist der Vater aller abendländischen Klöster. Im monumentalen Kloster Wiblingen hat sich eine prunkvolle Erinnerung an den Ordensgründer erhalten: Ein kunstvolles Deckengemälde im Kapitelsaal zeigt den Heiligen und seine Ordensregeln. Benedikt von Nursia starb vermutlich am 21. März 547 – heute vor genau 1475 Jahren.

DER HEILIGE BENEDIKT

Benedikt wurde um das Jahr 480 im italienischen Nursia geboren. Um 500 verließ er seine Heimatstadt und begab sich nach Rom. Er empfand die Metropole als verdorben und gottlos und war schockiert. Benedikt brach mit der Welt und ihren Verlockungen – und lebte fortan als Einsiedler. Viele der Heiligenlegenden über Benedikt entstanden in dieser Zeit: Der Teufel soll ihn mehrmals bedroht und geplagt haben. Doch der Einsiedler blieb stets standhaft. Sein fester Glaube und seine tiefe Gottesfurcht faszinierten sein Umfeld; mehr und mehr Menschen begannen dem charismatischen Geistlichen zu folgen. Allmählich entstand eine religiöse Gemeinschaft – inmitten der Auflösung des römischen Weltreichs und den Wirren der Völkerwanderung. Als Benedikt starb, war er weit bekannt für seine Frömmigkeit, aber auch für seine Wunder. Seinen Todestag vermutet man am 21. März 547 – exakt vor 1475 Jahren.

 

EIN MEILENSTEIN: DIE REGULA BENEDICTI
„Ora et labora“, bete und arbeite: Diese Aufforderung ist heute noch weit bekannt. Die prägnante Formulierung ist der Kern der Ordensregel der Benediktiner. 529 gründete Benedikt das berühmte Kloster Monte Cassino, das Stammkloster des Mönchsordens der Benediktiner. Für das Leben in der Gemeinschaft stellte er seine berühmten Regeln, die „Regula Benedicti“, auf. Sie wurde zum Vorbild und Maßstab für alle Klosterregeln im christlichen Abendland. Mit ihrer Klarheit, der Strenge und der Konzentration auf den Glauben fasziniert die Benediktsregel bis heute. Das Leben in der Gemeinschaft war streng geregelt und hatte einen festen Tagesablauf. Nichtstun war strengstens untersagt, genauso wie persönlicher Besitz. Nichts sollte die Mönche von Gott ablenken. Die Mahlzeiten nahm man gemeinsam ein, unnötiges Reden war untersagt. Diese Regeln galten für jeden Benediktinermönch – egal, ob er früher ein reicher Adliger oder ein armer Bauer war.

 

DAS BENEDIKTINERKLOSTER WIBLINGEN

Das Benediktinerkloster Wiblingen wurde im Jahr 1093 von den Grafen Hartmann und Otto von Kirchberg gestiftet. Reiche Schenkungen und großzügige rechtliche Freiheiten ermöglichten seinen Aufstieg. Aber schon im späten 13. Jahrhundert erlebte der Konvent erstmals eine Krise. Die Mönche hatten sich von den wesentlichen Prinzipien der Benediktsregel, wie etwa Besitzlosigkeit und gemeinschaftliches Leben, gelöst. Zudem vernichtete ein großer Brand Teile des Klosters. Durch Reformen gelang es, das Kloster wieder zu neuem Glanz zu führen. Nach dem Ende des Dreißigjährigen Kriegs folgte ein neues Aufblühen der Klosterkultur im 18. Jahrhundert. Aus dieser Zeit hat sich im Kapitelsaal, der zugleich herrschaftlicher Audienzsaal als auch Versammlungsraum war, eine besondere Würdigung an den Ordensgründer Benedikt erhalten. Im großen Deckenbild, 1754 von Franz Martin Kuen kunstvoll gemalt, wird die Geschichte der Klostergründung dargestellt. Eine Gruppe weltlicher Herren übergibt den Benediktinermönchen einen Klosterplan. Über ihnen thronen der heilige Martin in einem goldenen Gewand und der heilige Benedikt. Mit seiner rechten Hand zeigt der Ordensgründer auf die Benediktsregeln – und erinnert die Mönche so an deren Einhaltung.

 

SERVICE UND INFORMATION

Kloster Wiblingen

ÖFFNUNGSZEITEN
Basilika St. Martin

1. März bis 31. Oktober

Mo–So, Feiertag 09.00–18.00 Uhr

 

Bibliothekssaal

1. März bis 31. Oktober

Di–So, Feiertag 10.00–17.00 Uhr

 

Museum im Konventbau

1. März bis 31. Oktober

Di–So, Feiertag 10.00–17.00 Uhr

 

EINTRITT

Bibliothekssaal mit Museum im Konventbau
Erwachsene 5,50 €

ermäßigt 2,80 €

Familien 13,80 €

 

HINWEISE

Beim Besuch unserer Monumente einschließlich der kostenpflichtigen Außenbereiche ist der 3G-Nachweis erforderlich. Zusätzlich zum jeweiligen Nachweis muss ein amtliches Ausweisdokument im Original vorgelegt werden, um die Identität überprüfen zu können. In den Innenbereichen gilt grundsätzlich Maskenpflicht.

 

KONTAKT

Kloster Wiblingen

Schlossstraße 38

89079 Ulm-Wiblingen

Telefon +49(0)7 31.502 89 75

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