Freitag, 25. Februar 2022

Schloss und Schlossgarten Schwetzingen | Allgemeines Gartenzwergparade statt Faschingsumzug: Mitmachaktion vom 27. Februar bis 1. März

Im Schlossgarten Schwetzingen findet eine humorvolle Mitmachaktion statt: die Gartenzwergparade. Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg laden alle Gartenzwerg-Besitzerinnen und -Besitzer zum Mitmachen ein. Am 27. Februar 2022 können private Gartenzwerge den Obstgarten im Schlossgarten bereichern. Dort ist die Parade bis zum 1. März 2022 zu sehen.

EIN DANK AN DIE GÄSTE DES SCHLOSSGARTENS
Nachdem auch 2022 wieder viele Umzüge und Feste an Fasching, Fastnacht und Karneval abgesagt worden sind, laden die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg zur Parade der Gartenzwerge in den Schlossgarten Schwetzingen. „Mit diesem Faschingsspaß möchten wir auch den vielen Gästen eine kleine Freude machen, die regelmäßig den Schlossgarten besuchen“, erklärt Michael Hörrmann, der Geschäftsführer der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg. „Ihr Besuch an ihrem Lieblingsplatz war in den letzten beiden Jahren durch Corona so oft eingeschränkt – und dabei sind sie unsere treuesten Fans.“

 

GARTENFIGUREN HABEN LANGE TRADITION

Viele Menschen besitzen Gartenzwerge – und manche auch gleich eine ganze Kollektion davon. Die freundlichen Gestalten schmücken viele Gärten. Allgemein gelten die Figuren geradezu als ein Merkmal der deutschen Gärten und, wie oft bei solchen charakteristischen Dingen, wird auch über sie gewitzelt. Den Garten mit Figuren zu verschönern und auszuschmücken ist grundsätzlich eine alte Tradition. „Ihren Höhepunkt hat die Kultur der Gartenskulpturen im Barock – und der Schwetzinger Schlossgarten ist da ein ganz herausragendes Beispiel“, sagt Michael Hörrmann. „Die deutsche Tradition des Zipfelmützen-Gartenzwergs ist fast so etwas wie eine nicht ganz ernstgemeinte, augenzwinkernde Antwort auf diese vornehme Tradition der Gartenkunst.“

 

MITMACHAKTION ‒ UND LOHNENDES FOTOMOTIV

Bei der Gartenzwergparade geht es aber nicht um hohe Kunst: „Wir wollen eine bunte Mitmachaktion für alle“, erklärt Frank Krawczyk, der Leiter des Bereichs Kommunikation bei den Staatlichen Schlösser und Gärten. Die Aktion beginnt am Sonntag, 27. Februar, und dauert bis zum Faschingsdienstag, 1. März. Am Starttag dürfen die Gartenzwerge im Schlossgarten Schwetzingen einziehen und auf der Obstwiese Aufstellung nehmen – „unser Faschingsumzug im Schlossgarten“, sagt Frank Krawczyk. „Wir denken dabei auch an alle, die gern ungewöhnliche Fotos machen: Das wird bestimmt ein absoluter Hingucker.“

 

PROFESSIONELL ORGANISIERTE PARADE

Damit die Gartenzwergparade auch ihre Ordnung hat, organisiert die Schlossverwaltung die Aktion professionell. Wer mit einem Gartenzwerg am 27. Februar zur Kasse kommt, um an der Parade teilzunehmen, erhält freien Eintritt in den Schlossgarten. Angemeldet werden können die Gartenzwerge dann im Besucherzentrum am Haupteingang in der Zeit von 11.00 bis 16.00 Uhr. Jeder Gartenzwerg erhält dort eine Nummer und wird auf einer Meldekarte kurz beschrieben – in Größe, Material und mit seinen Besonderheiten, damit der Wichtel bei der Abholung auch erkannt und zugeordnet werden kann. Im Obstgarten stellt jeder Teilnehmer, jede Teilnehmerin das Gartenzwergexemplar selbst auf ‒ sortiert nach Meldezahl: gerade Zahlen stehen in der rechten Hälfte des Obstgartens, ungerade Zahlen in der linken.

 

PRÄMIEN FÜR DIE GARTENFIGUREN

Außerdem lässt die Schlossverwaltung nur bestimmte Größen zu: Ein Gartenzwerg muss mindestens 5 cm hoch sein, „damit die Figur nicht gänzlich in den Weiten des Obstgartens verschwindet“, so die Erklärung. Und er darf höchstens 150 cm hoch sein. Eine Jury wird die Gartenzwerge der Mitmachaktion abschließend prämieren. „Die Wertung nehmen wir in fünf Kategorien vor: den schönsten Gartenzwerg sowie den originellsten, skurrilsten, frechsten und liebevollsten“, kündigt Frank Krawczyk an. Und zu gewinnen gibt es fünf Mal jeweils zwei Schlosscards. Mit einer Schlosscard können ein Jahr lang 26 Monumente in ganz Baden-Württemberg jeweils ein Mal besucht werden.

 

REGELN UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Weitere Regeln: Bei den Gartenzwergen sind sittenwidrige und sexistische Darstellungen von der Teilnahme ausgeschlossen. Und weil der Schlossgarten Lebensraum vieler Tiere ist, dürfen die Gartenfiguren auch nicht aus essbarem Material sein. Die Gartenzwerg-Eigner müssen außerdem ihr Exemplar mit eigener Hand in den Obstgarten tragen: Fahrzeuge – auch Leiterwagen oder dergleichen – sind nicht zugelassen. Die Parade wird zwar von Aufsichten bewacht, dennoch schließen die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg jegliche Haftung hinsichtlich Verlust und Beschädigung aus. Abgeholt werden können die Gartenzwerge – gegen Vorlage der Meldekarte – am Dienstag, 1. März 2022 von 14.00 bis 16.30 Uhr, ebenfalls bei freiem Eintritt.

 

SERVICE

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Anmeldung „Gartenzwergparade“

Sonntag, 27. Februar, 11.00‒16.00 Uhr

Ein Gartenzwerg sollte mindestens 5 cm, maximal 150 cm hoch sein. Der Gartenzwerg muss von seinem Besitzer, seiner Besitzerin von Hand in den Schlossgarten getragen werden. Die Nutzung eines Bollerwagens oder Fahrzeugs ist nicht möglich. Da die Tiere im Schlossgarten immer auf der Suche nach Nahrung sind, darf ein Gartenzwerg nicht essbar sein. Im Obstgarten wird der Gartenzwerg anhand der Meldenummer aufgestellt: eine gerade Zahl in der rechten Hälfte des Obstgartens, eine ungerade Zahl in der linken Hälfte.

 

Abholen

Dienstag, 1. März 2022, 14.00 bis 16.30 Uhr

Der eigene Gartenzwerg kann am Faschingsdienstag, 1. März in der Zeit von 14.00 bis 16.30 Uhr abgeholt werden – gegen Vorlage der Meldekarte. Für die Abholung darf jeder Teilnehmer, jede Teilnehmerin mit einer Freikarte gratis in den Schlossgarten. Nicht abgeholte Gartenzwerge können nicht aufbewahrt werden. Gartenzwerge, die nicht bis einschließlich 3. März 2022 abgeholt wurden, werden verschenkt. Seitens der Staatlichen Schlösser und Gärten wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Die ausgestellten Gartenzwerge der Parade werden vom 27. Februar bis 1. März 2022 bewacht.

 

Da die Parade familienfreundlich gestaltet sein soll, behalten die Staatlichen Schlösser und Gärten sich das Recht vor, dass sexistische und sittenwidrige Darstellungen ausgeschlossen werden können.

 

ÖFFNUNGSZEITEN

Schlossgarten

bis Samstag, 26. März: Täglich 9.00 bis 17.00 Uhr, letzter Einlass 16.30 Uhr

 

PREISE

Garteneintritt

bis 26. März: Erwachsene 5,00 €, ermäßigt 2,50 €, Familien 12,50 €

 

BESUCHSHINWEISE

Für den Besuch des Schwetzinger Schlossgartens ist der 3G-Nachweis erforderlich: Der Zutritt ist nur nach Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweis möglich. Der Testnachweis bei nicht-immunisierte Personen muss ein negativer Antigen-Schnelltest (24h) oder ein negativer PCR-Testnachweis (48h) sein. 
Ergänzend zu diesen Nachweisen muss ein amtliches Ausweisdokument im Original vorgelegt werden, um die Identität überprüfen zu können.
Ausgenommen von der Testpflicht sind folgende Personengruppen:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahren
- Kinder über 5 Jahren, die noch nicht eingeschult sind.
- Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahren außerhalb der Ferienzeit. In den Faschingsferien (28. Februar bis 5. März 2022) ist ein negativer Antigen-Schnelltest (max. 24h) vorzulegen.
 

Darüber hinaus gelten die bekannten Abstands- und Hygieneregeln sowie im Innenbereich das Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbarer Maske). Im Außenbereich entfällt die Maskenpflicht, es sei denn, es ist davon auszugehen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

 

INFORMATION UND KONTAKT

Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg

Schlossverwaltung Schwetzingen

Schloss Mittelbau

68723 Schwetzingen

E-Mail: info@schloss-schwetzingen.de

Telefon: +49(0)6202-81486

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