Montag, 7. Februar 2022

Schloss Solitude, Stuttgart | Allgemeines 11. Februar: Schloss Solitude feiert Carl-Eugen-Monat mit Geburtstagsaktion

Am 11. Februar 1728 wurde Herzog Carl Eugen von Württemberg geboren. Sein Geburtstag ist in diesem Jahr der Startschuss für ein besonderes Angebot im „Carl-Eugen-Monat“ Februar: Alle Gäste, die denselben Vornamen wie der berühmte Herrscher oder eine Namensvariante tragen, erhalten vom 11. bis 28. Februar freien Eintritt in das ehemalige Lustschloss Solitude des Herzogs ‒ ob Carl, Karl, Carla oder Karla, Carl Eugen, Karl Eugen, Eugenie oder Eugenia.

PREMIUM-AUSFLUGSZIEL SOLITUDE

1763 ließ Herzog Carl Eugen den Grundstein für sein Lustschloss Solitude in der „Einsamkeit“ des Glemswaldes legen: als Rückzugsort für das liebste Hobby des württembergischen Herrschers, die Jagd, und für Feste im privaten Rahmen, fernab der damaligen Residenzen in Ludwigsburg und Stuttgart. Heute ist Schloss Solitude ein beliebtes Ganzjahresausflugsziel für Spaziergänge und Wandertouren, ein begehrter Wunschtrauort und ein attraktives Fotomotiv im Westen von Stuttgart.

 

CARL-EUGEN-MONAT MIT BESONDERER AKTION

Der Geburtstag des Erbauers Herzog Carl Eugen am 11. Februar ist für die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg der Anlass für ein Geschenk an alle Gäste, deren Vornamen von Carl Eugen abgeleitet werden können: Vom 11. bis 28. Februar erhalten sie kostenfreien Eintritt in das Schloss. Der freie Eintritt gilt samstags und sonntags und an Feiertagen zu den regulären Öffnungszeiten; die Schlossbesichtigung erfolgt für die Trägerinnen und Träger des herzoglichen Namens im Rahmen einer der öffentlichen Führungen.

 

PRUNK UND PRACHT IN DER EINSAMKEIT
Für viele ist es das gelungenste Bauwerk, das der Herzog errichten ließ: Schloss Solitude entstand damals in einer wenig belebten Gegend vor der Stadt Stuttgart, im herzoglichen Jagdgebiet. Obwohl der Bau mit seiner markanten Kuppel und den elegant geschwungenen Nebengebäuden nur ein Lustschloss sein sollte, lebte der Herzog in den 1760er-Jahren in den Sommermonaten fast ausschließlich hier in der „Einsamkeit“ – mit großem Hofstaat. Sein Bauprojekt wuchs denn auch immer weiter, einschließlich eines riesigen, aufwendigen Gartens. Legendär ist die schnurgerade, 13 Kilometer lange Allee, mit der er die Solitude mit seiner damaligen Residenz Ludwigsburg verbinden ließ. Sie ist bis heute von der Anhöhe des Lustschlosses zu erkennen und führt immer noch bis in die Residenzstadt.

 

EIN LUSTSCHLOSS VON RANG
In dem eleganten Weißen Saal der Solitude spürt man bis heute die festliche Atmosphäre des Lustschlosses. In den prachtvoll ausgestatteten privaten Gemächern Carl Eugens spiegelt sich der Anspruch des Herzogs als Regent von europäischem Rang: Stuck und Marmor an den Wänden, detailreich gemalte Fresken an den Decken, kostbare Holzfußböden und kunstfertig gearbeitete Möbel: Dem Herzog war für sein Lustschloss das Teuerste gerade recht. Die Kehrseite: Herzog Carl Eugens rücksichtslose Baulust und Verschwendung sorgte für leere Staatskassen – ruinös für das kleine Württemberg.

 

VERMÄCHTNIS DES VERSCHWENDERISCHEN HERZOGS
Davon lässt das elegante Schloss in der waldigen Umgebung heute kaum noch etwas ahnen. Bei einem Rundgang durch die Beletage, das Hauptgeschoss der Solitude, erhalten Gäste einen Eindruck vom Glanz vergangener Tage. Im Weißen Saal, dem eindrucksvollen Festsaal und Herz der Solitude, werden heute standesamtliche Trauungen angeboten. Bei Hobbyfotografinnen und Hobbyfotografen sowie für Hochzeitsshootings sind das Schloss und seine festlich-beschwingte Architektur eine mehr als beliebte Kulisse.

 

SERVICE UND INFORMATION
Schloss Solitude

bis 31. März

Sa, So, Feiertag 10.00‒16.00 Uhr

 

EINTRITT

inklusive Führung

Erwachsene 5,00 €

ermäßigt 2,50 €

Familien 12,50 €

 

BESUCHSHINWEIS

Für den Besuch von Schloss Solitude gilt der 2G-Nachweis: Zutritt erhalten geimpfte oder genesene Personen, wenn die Infektion nicht länger als 3 Monate zurückliegt. Ergänzend zu diesen Nachweisen muss ein amtliches Ausweisdokument im Original vorgelegt werden, um die Identität überprüfen zu können. Ausgenommen von der 2G-Beschränkung sind Kinder bis einschließlich 5 Jahre, Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind, Grundschüler*innen und Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule, Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich), Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich), Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich).

Es gilt die Maskenpflicht, sobald der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. In den Innenbereichen gilt grundsätzlich Maskenpflicht. Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen.

Es besteht eine Pflicht zur Erhebung und Datenverarbeitung der Kontaktdaten der Gäste zur eventuellen Infektionskettennachverfolgung. Dies kann vor Ort oder über das Kontaktformular auf dem Internetportal www.schloss-solitude.de erfolgen.

 

INFORMATIONEN
Schloss Solitude
Solitude 1
70197 Stuttgart
Telefon +49(0)7 11.69 66 99
info@schloss-solitude.de

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