Samstag, 29. Januar 2022

Barockschloss Mannheim | Führungen & Sonderführungen Ein Abend im Schloss: Prickelnder Genuss im Glanz der Kronleuchter

Am Samstag, 5. Februar um 17.00 Uhr wandeln Gäste durch die Beletage des Barockschlosses Mannheim. Die Sonderführung „Prickelnder Genuss im Glanz der Kronleuchter“ entführt sie in die glitzernde, elegante Welt der höfischen Feste und Bälle. Für die abendliche Sonderführung ist eine Anmeldung unter der Telefonnummer 06221 . 6 58 88‒0 erforderlich.

EIN HAUCH VON LUXUS

Das Barockschloss Mannheim mit seinem weiten Ehrenhof und einer Schaufassade von 440 Metern Länge zählt zu den größten Schlössern Europas. Im Inneren zeigt sich seine ganze höfische Pracht vom Treppenhaus bis zu den Prunkräumen der Beletage, dem eleganten Hauptgeschoss mit dem prachtvoll geschmückten Festsaal. Die abendliche Sonderführung „Prickelnder Genuss im Glanz der Kronleuchter“ am Samstag, 5. Februar um 17.00 Uhr erzählt von den höfischen Festen in der kurpfälzischen Residenz und den vornehmen Damen und Herren. Das Strahlen der eindrucksvollen Lüster im Festsaal spiegelt sich im gefüllten Sektglas der Führungsgäste ‒ ein besonderes Erlebnis im abendlichen Schloss. Dabei erfahren sie mehr über das höfische Leben, darunter kaum bekannte Details und Anekdoten.

 

SERVICE UND INFORMATION

SONDERFÜHRUNG

„Prickelnder Genuss im Glanz der Kronleuchter“
Samstag, 5. Februar 2022, 17.00 Uhr

 

REFERENT: Susanne Späinghaus oder Team des Service Centers

 

EINTRITT

Erwachsene 18,00 €
ermäßigt 9,00 €
 

DAUER

1,5‒2 Stunden

 

TEILNEHMERZAHL

Maximal 12 Personen

 

KARTENVERKAUF UND TREFFPUNKT

Besuchszentrum im Mittelbau, Museumseingang

 

HINWEIS

Eine Anmeldung unter der Telefonnummer +49 (0) 62 21 . 65 888‒0 ist unbedingt erforderlich.

 

INFORMATION UND ANMELDUNG

Service Center Schlösser Heidelberg, Mannheim, Schwetzingen

Telefon: +49(0)62 21 . 65 88 80

service@schloss-mannheim.de

 

ÖFFNUNGSZEITEN

Barockschloss Mannheim

Bis 31. März

Do‒So, feiertags 10:00‒17:00 Uhr
 

BESUCHSHINWEISE

Für den Besuch des Barockschlosses Mannheim gilt die 2G-Regelung: Es muss eine Impfdokumentation (Impfpass oder Impfbescheinigung) über eine vollständige Impfung (vor mindestens 14 Tagen, nicht älter als 3 Monate) oder eine Bescheinigung über eine mittels PCR-Test bestätigte Infektion (nicht älter als 3 Monate) vorgelegt werden. Zusätzlich zum jeweiligen Nachweis muss ein amtliches Ausweisdokument im Original vorgelegt werden, um die Identität überprüfen zu können.

Es gilt eine strikte Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen (medizinische Masken oder FFP2 Masken) für Gäste ab 6 Jahre. Außerdem muss der Abstand von 1,5 Metern zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und anderen Gästen eingehalten werden. Es besteht eine Pflicht zur Erhebung und Datenverarbeitung der Kontaktdaten der Gäste zur eventuellen Infektionskettennachverfolgung gemäß § 6 Corona-Verordnung. Dies kann vor Ort, über die Luca-App oder über das Kontaktformular unter www.schloss-mannheim.de erfolgen.

 

Alle weiteren Vorgaben der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg stehen auf dem Internetportal der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg www.schloesser-und-gaerten.de zur Verfügung.

 

KONTAKT

Barockschloss Mannheim

Bismarkstraße

Schloss Mittelbau

68161 Mannheim

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