EIN HAUCH VON LUXUS
Das Barockschloss Mannheim mit seinem weiten Ehrenhof und einer Schaufassade von 440 Metern Länge zählt zu den größten Schlössern Europas. Im Inneren zeigt sich seine ganze höfische Pracht vom Treppenhaus bis zu den Prunkräumen der Beletage, dem eleganten Hauptgeschoss mit dem prachtvoll geschmückten Festsaal. Die abendliche Sonderführung „Prickelnder Genuss im Glanz der Kronleuchter“ am Samstag, 5. Februar um 17.00 Uhr erzählt von den höfischen Festen in der kurpfälzischen Residenz und den vornehmen Damen und Herren. Das Strahlen der eindrucksvollen Lüster im Festsaal spiegelt sich im gefüllten Sektglas der Führungsgäste ‒ ein besonderes Erlebnis im abendlichen Schloss. Dabei erfahren sie mehr über das höfische Leben, darunter kaum bekannte Details und Anekdoten.
SERVICE UND INFORMATION
SONDERFÜHRUNG
„Prickelnder Genuss im Glanz der Kronleuchter“
Samstag, 5. Februar 2022, 17.00 Uhr
REFERENT: Susanne Späinghaus oder Team des Service Centers
EINTRITT
Erwachsene 18,00 €
ermäßigt 9,00 €
DAUER
1,5‒2 Stunden
TEILNEHMERZAHL
Maximal 12 Personen
KARTENVERKAUF UND TREFFPUNKT
Besuchszentrum im Mittelbau, Museumseingang
HINWEIS
Eine Anmeldung unter der Telefonnummer +49 (0) 62 21 . 65 888‒0 ist unbedingt erforderlich.
INFORMATION UND ANMELDUNG
Service Center Schlösser Heidelberg, Mannheim, Schwetzingen
Telefon: +49(0)62 21 . 65 88 80
service@schloss-mannheim.de
ÖFFNUNGSZEITEN
Barockschloss Mannheim
Bis 31. März
Do‒So, feiertags 10:00‒17:00 Uhr
BESUCHSHINWEISE
Für den Besuch des Barockschlosses Mannheim gilt die 2G-Regelung: Es muss eine Impfdokumentation (Impfpass oder Impfbescheinigung) über eine vollständige Impfung (vor mindestens 14 Tagen, nicht älter als 3 Monate) oder eine Bescheinigung über eine mittels PCR-Test bestätigte Infektion (nicht älter als 3 Monate) vorgelegt werden. Zusätzlich zum jeweiligen Nachweis muss ein amtliches Ausweisdokument im Original vorgelegt werden, um die Identität überprüfen zu können.
Es gilt eine strikte Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen (medizinische Masken oder FFP2 Masken) für Gäste ab 6 Jahre. Außerdem muss der Abstand von 1,5 Metern zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und anderen Gästen eingehalten werden. Es besteht eine Pflicht zur Erhebung und Datenverarbeitung der Kontaktdaten der Gäste zur eventuellen Infektionskettennachverfolgung gemäß § 6 Corona-Verordnung. Dies kann vor Ort, über die Luca-App oder über das Kontaktformular unter www.schloss-mannheim.de erfolgen.
Alle weiteren Vorgaben der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg stehen auf dem Internetportal der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg www.schloesser-und-gaerten.de zur Verfügung.
KONTAKT
Barockschloss Mannheim
Bismarkstraße
Schloss Mittelbau
68161 Mannheim