Freitag, 21. Januar 2022

Barockschloss Mannheim | Führungen & Sonderführungen Familienführung im Barockschloss: Mord am Kurfürstenhof

Einen „Mord am kurfürstlichen Hof“ klären kleine und große Besucherinnen und Besucher am Samstag, 29. Januar um 14:30 Uhr auf: Bei der Sonderführung für die ganze Familie wird ein spannender Kriminalfall gelöst, in dem Kurfürstin Elisabeth Augusta eine entscheidende Rolle spielt. Für die Kostümführung ist eine Anmeldung unter der Telefonnummer 06221. 6 58 88-0 erforderlich.

WER IST DER TÄTER?

Die Mitmachführung für Kinder und Erwachsene ist eine spannende wie unterhaltsame Reise in die Vergangenheit des Barockschlosses Mannheim. Mit der Hofdame von Kurfürstin Elisabeth Augusta, Leopoldine von Ketschau, begeben sich die Gäste am Samstag, 29. Januar um 14:30 Uhr auf Spurensuche. Gemeinsam lösen sie einen kniffligen Kriminalfall: Der Leibkoch der Kurfürstlichen Durchlaucht wurde heimtückisch vergiftet! Galt der Anschlag wirklich ihm oder sollte gar die Kurfürstin selbst das Opfer sein? Schritt für Schritt folgen die Besucherinnen und Besucher den Spuren des Täters durch die Prunkräume und erfahren nebenbei mehr über das Leben am barocken Kurfürstenhof, der als „Musenhof“ in ganz Europa berühmt war.

 

SERVICE UND INFORMATION

Samstag, 29. Januar 2022, 14:30 Uhr

„Mord am kurfürstlichen Hof – Interaktives Kriminalspiel“

Referent: Yvonne Schwegler oder July Sjöberg

 

DAUER

1,5‒2 Stunden

 

TEILNEHMERZAHL

Max. 15 Personen.

 

PREIS

Erwachsene 14,00 €
Ermäßigte 7,00 €

 

HINWEIS

Eine Anmeldung unter der Telefonnummer +49 (0) 62 21 . 65 888 - 0 ist unbedingt erforderlich.

 

WEITERE FührungsTERMINE

Samstag, 25. Juni, 14:30 Uhr

Samstag, 29. Oktober, 14:30 Uhr

 

BESUCHSHINWEISE

Für den Besuch des Barockschlosses Mannheim ist der 2-G-Plus-Nachweis erforderlich: Es muss eine Impfdokumentation (Impfpass oder Impfbescheinigung) über eine vollständige Impfung (vor mindestens 14 Tagen, nicht älter als 3 Monate) oder eine Bescheinigung über eine mittels PCR-Test bestätigte Infektion (nicht älter als 3 Monate) vorgelegt werden. Zusätzlich muss ein aktueller negativer Antigen- oder PCR-Test gezeigt werden. Zusätzlich zum jeweiligen Nachweis muss ein amtliches Ausweisdokument im Original vorgelegt werden, um die Identität überprüfen zu können. Es gilt eine strikte Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen (medizinische Masken oder FFP2 Masken) für Gäste ab 6 Jahre. Außerdem muss der Abstand von 1,5 Metern zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und anderen Gästen eingehalten werden. Es besteht eine Pflicht zur Erhebung und Datenverarbeitung der Kontaktdaten der Gäste zur eventuellen Infektionskettennachverfolgung gemäß § 6 Corona-Verordnung. Dies kann vor Ort, über die Luca-App oder über das Kontaktformular unter www.schloss-mannheim.de erfolgen.

 

Ausnahmen von der 2-G-Beschränkung:

- Kinder bis einschließlich 5 Jahre,

- Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule). In diesem Fall reicht die Vorlage eines Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule. Dies gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre.

- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich),

- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich),

- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich).

 

Ausnahmen von der Testnachweis-Pflicht:

- Personen, die vor nicht mehr als 3 Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben,

- Genesene Personen, deren anschließende Impfung nicht länger als 3 Monate zurückliegt, oder deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als 3 Monate zurückliegt,

- Personen, die ihre Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben,

- Personen, für die es keine Empfehlung für eine Auffrischimpfung der STIKO gibt (beispielsweise vollständig geimpfte Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel).

 

INFORMATION UND ANMELDUNG

Service Center Schlösser Heidelberg, Mannheim und Schwetzingen

Telefon +49(0)62 21. 6 58 88-0

Telefax +49(0)62 21. 6 58 88-18

service@schloss-mannheim.com

 

KONTAKT

Barockschloss Mannheim

Bismarckstraße

Schloss Mittelbau

68161 Mannheim

Tel. +49(0)621.292 28 91

info@schloss-mannheim.de

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