Mittwoch, 19. Januar 2022

Schloss und Schlossgarten Schwetzingen | Allgemeines Von Schloss Lunéville nach Schwetzingen: Guibals Figuren kehren zurück ins Schloss

Die berühmten Figuren des Bildhauers Barthélemy Guibal sind zurück in der Neuen Orangerie im Schlossgarten Schwetzingen. Von September 2021 bis Anfang 2022 waren sie der Mittelpunkt der Ausstellung „La sculpture en son château. Variations sur un art majeur“ in Schloss Lunéville im Osten Frankreichs. Nun vervollständigen die Bleifiguren wieder die Ausstellung im Lapidarium, das Corona-bedingt aktuell für Gäste leider nicht zugänglich ist.

LUNÉVILLE UND SCHWETZINGEN

Vier Bleifiguren des südfranzösischen Bildhauers Barthélemy Guibals (1699‒1755) und ein zeitgenössischer Fantasievogel aus Schwetzingen bereicherten die Ausstellung „La sculpture en son château. Variations sur un art majeur“, zu Deutsch „Die Bildhauerei in ihrem Schloss. Variationen einer großen Kunstform“. Rund vier Monate waren die Figuren als Leihgaben im Schloss von Lunéville im Rahmen der Schau zur lothringischen Bildhauerkunst des 18. Jahrhunderts ausgestellt. Im Schlossgarten hatten sie ihren ursprünglichen Standort. Die ausgestellten Kunstwerke Guibals entstanden seiner Zeit im Auftrag des polnischen Exilkönigs und Herzogs von Lothringen Stanislas Leszczyński ‒ und spiegelten das glanzvolle Leben am dortigen Hof. 1766 erwarb Kurfürst Carl Theodor die Figuren für seine Sommerresidenz in Schwetzingen.

 

DRAMATIK PUR: DIE WILDSCHWEINEGRUPPE

Das Original der Wildschweingruppe kehrte nun nach dem Ende der Ausstellung am 9. Januar zurück nach Schwetzingen. Die lebensgroße Bleiskulptur des Wildschweins war eines der Highlights in Lunéville: Die Figur zählt zu den eindrucksvollsten Arbeit Guibals. Der Künstler gestaltete das Borstentier im verzweifelten Kampf gegen zwei Hunde. Die Tiergruppe beeindruckt durch ihre Dramatik und Detailtreue: Einen der Vierbeiner hat das Wildschwein bereits abgeworfen; er liegt zu dessen Füßen und reißt sein Maul vor Schmerz auf. Der andere Hund hat sich in der oberen Halsgegend des Wildschweins festgebissen. Das Meisterwerk Guibals zierte in Schwetzingen im Original die Grotte am Badhaus im Schlossgarten.

 

DAS LAPIDARIUM IN SCHWETZINGEN
Heute findet sich dort, aus konservatorischen Gründen, eine Kopie: Regen, Schnee und Frost beschädigten im Laufe der Zeit allmählich die Figuren. Wie die meisten Stein- und Bleiskulpturen im Schlossgarten Schwetzingen wurden Guibals Werke im 20. Jahrhundert durch nicht weniger eindrucksvolle Kopien aus Kunstharz oder Bronzeguss ersetzt. Die Originale wurden an einen sicheren Ort gebracht: ins Lapidarium in der lichtdurchfluteten Neuen Orangerie. Seit vergangener Woche befinden sich hier wieder die Originalfiguren Guibals. Wegen der derzeitigen geltenden Corona-Verordnung bleibt die Ausstellung jedoch bis auf Weiteres für Besucherinnen und Besucher geschlossen.

 

INFORMATION
ÖFFNUNGSZEITEN

Schloss Schwetzingen

Schlossgarten

bis Samstag, 26. März 2022

Täglich 9:00 bis 17:00 Uhr, letzter Einlass 16:30 Uhr

 

PREISE

Garteneintritt

bis 26. März 2022

Erwachsene 5,00 €
Ermäßigte 2,50 €
Familien 12,50 €

 

HINWEIS
Aktuell ist das Lapidarium in der Neuen Orangerie aufgrund der derzeitigen gültigen Corona-Verordnung leider geschlossen.

 

BESUCHSHINWEISE und corona-Reglement

Für den Besuch von Schloss und Schlossgarten Schwetzingen ist der 2-G-Plus-Nachweis erforderlich: Es muss eine Impfdokumentation (Impfpass oder Impfbescheinigung) über eine vollständige Impfung (vor mindestens 14 Tagen, nicht älter als 3 Monate) oder eine Bescheinigung über eine mittels PCR-Test bestätigte Infektion (nicht älter als 3 Monate) vorgelegt werden. Zusätzlich muss ein aktueller negativer Antigen- oder PCR-Test gezeigt werden. Zusätzlich zum jeweiligen Nachweis muss ein amtliches Ausweisdokument im Original vorgelegt werden, um die Identität überprüfen zu können. Es gilt eine strikte Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen (medizinische Masken oder FFP2 Masken) für Gäste ab 6 Jahre. Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2-Maske oder vergleichbare Maske tragen. Außerdem muss der Abstand von 1,5 Metern zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und anderen Gästen eingehalten werden. Es besteht eine Pflicht zur Erhebung und Datenverarbeitung der Kontaktdaten der Gäste zur eventuellen Infektionskettennachverfolgung gemäß § 6 Corona-Verordnung. Dies kann vor Ort, über die Luca-App oder über das Kontaktformular unter www.schloss-mannheim.de erfolgen.

 

Ausnahmen von der 2-G-Beschränkung:

- Kinder bis einschließlich 5 Jahre,

- Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule). In diesem Fall reicht die Vorlage eines Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule. Dies gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre.

- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich),

- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich),

- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich).

 

Ausnahmen von der Testnachweis-Pflicht:

- Personen, die vor nicht mehr als 3 Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben,

- Genesene Personen, deren anschließende Impfung nicht länger als 3 Monate zurückliegt, oder deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als 3 Monate zurückliegt,

- Personen, die ihre Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben,

- Personen, für die es keine Empfehlung für eine Auffrischungsimpfung der STIKO gibt (beispielsweise vollständig geimpfte Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel).

 

INFORMATION UND KONTAKT

Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg

Schlossverwaltung Schwetzingen

Schloss Mittelbau

68723 Schwetzingen

E-Mail: info@schloss-schwetzingen.de

Telefon: +49 (0) 62 02.81 48 6

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