Donnerstag, 14. Oktober 2021

Schloss Heidelberg | Allgemeines Zugang zum Großen Fass ist ab Samstag wieder geöffnet

Wegen Schäden an der Decke des Raumes wurde der Zugang zum Großen Fass für Besucherinnen und Besucher gesperrt. Wie die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg mitteilen, werden die Reparaturarbeiten nun abgeschlossen: Ab übermorgen, Samstag, den 16. Oktober, können die Gäste die berühmte Attraktion im Fasskeller wieder erleben.

GROSSES FASS WIEDER ZUGÄNGLICH

Der Zugang zum berühmten Großen Fass im Fasskeller von Schloss Heidelberg musste aus Sicherheitsgründen vorübergehend geschlossen werden, nachdem Putz von der Decke in den Raum fiel. Nun kann der Fass-Raum bereits wieder freigegeben werden – die Reparaturarbeiten sind abgeschlossen. Ab Samstag, den 16. Oktober wird die berühmte Attraktion für die Gäste wieder zugänglich sein.

 

SERVICE

ÖFFNUNGSZEITEN Schlosshof, Altan, Fasskeller

Täglich 9 bis 17 Uhr.

 

Voraussetzungen für den Besuch:

    3G-Nachweis (in Innenräumen):

    Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises: Es muss eine Impfdokumentation (Impfpass oder Impfbescheinigung) über eine vollständige Impfung (vor mindestens 14 Tagen), eine Bescheinigung über eine mittels PCR-Test bestätigte Infektion (nicht älter als 6 Monate), ein negativer Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) einer offiziellen Teststelle (Testzentrum, Apotheke oder ähnliches) oder ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorgelegt werden. Ausgenommen sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre, Kinder bis einschließlich sieben Jahren, die noch nicht eingeschult wurden sowie Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule.

    Erhebung Kontaktdaten:

    Es besteht eine Pflicht zur Erhebung und Datenverarbeitung der Kontaktdaten der Gäste zur eventuellen Infektionskettennachverfolgung gemäß § 6 Corona-Verordnung. Dies kann vor Ort, über die Luca-App oder über unten stehendes Kontaktformular erfolgen.

    Es gilt in den Innenräumen eine strikte Pflicht zum Tragen von medizinische Masken oder FFP2-Masken für Gäste ab 6 Jahre. Außerdem muss der Abstand von 1,5 Metern zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und anderen Gästen eingehalten werden. In den Außenbereichen entfällt die Maskenpflicht, es sei denn, es ist davon auszugehen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

 

KONTAKT

Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg

Schlossverwaltung Heidelberg

Schlosshof 1

69117 Heidelberg

+49(0)62 21.5384-0

info@schloss-heidelberg.de

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