GARTENERHALTUNG ALS HERAUSFORDERUNG
Bei dieser Führung ist nicht alleine der Garten als historisches Gesamtkunstwerk zu bewundern, sondern auch die Arbeit derer, die seit seiner Entstehung für den Erhalt der Pracht sorgten und sorgen: Gartenarchitekten, (Hof-)Gärtner, Arboristinnen. Ihrer kontinuierlichen Pflege und ihrem Wissen ist es zu verdanken, dass der Schlossgarten zu jeder Jahreszeit ein Genuss ist. Der Klimawandel stellt die Gärtnerinnen und Gärtner vor neue Herausforderungen. In der Sonderführung „Pflanzenkohle, Sämlinge und neue Gehölze“ am 18. September um 16 Uhr bekommen die Gäste einen Einblick in die „hohe Gartenkunst“ sowie in alte und neue Methoden der Bepflanzung, Pflege, Düngung und Aufzucht neuer Bäume.
TOD IM TULPENBEET – EIN KRIMI FÜR ERWACHSENE
Entsetzte Schreie zerstören den Frieden – eine Leiche im Schlossgarten! Intrigen und Liebesaffären lenken den Verdacht auf einige Angehörige des kurfürstlichen Hofstaates – doch wer war’s? Die Gäste ermitteln am 19. September um 14.30 Uhr die Wahrheit anhand von Indizien und Zeugenaussagen. Aber Obacht! Vielleicht ist ja der Täter auch unter den Besuchern? Historische Begebenheiten bilden den Hintergrund der Geschichte um ein raffiniertes Mordkomplott.
SERVICE
SONDERFÜHRUNG
Pflanzenkohle, Sämlinge und neue Gehölze. Gärtnern im Wandel der Zeiten
Referentin: Gerda Leuthardt oder Virginie Dryancour
TERMIN
Samstag, 18. September 2021| 16:00 Uhr
SONDERFÜHRUNG
Tod im Tulpenbeet. Ein Gartenkrimi zum Mitraten für Erwachsene
Rederentin: Yvonne Schwelger oder July Sjöberg
TERMIN
Sonntag, 19. September 2021| 14:30 Uhr
PREIS
Erwachsene 12,00 € / Ermäßigte 6,00 € / Familien 30,00 €
INFORMATION UND ANMELDUNG (erforderlich)
Service Center Schlösser Heidelberg, Mannheim und Schwetzingen
Telefon +49(0)62 21. 6 58 88 - 0
service@schloss-schwetzingen.com
TREFFPUNKT UND KARTENVERKAUF
Kartenverkauf: Schlosskasse Schwetzingen
Treffpunkt: Schlossterrasse
Schloss und Schlossgarten Schwetzingen
Schloss Mittelbau
68723 Schwetzingen
HINWEISE
Maximal 20 Personen.
Für die Führungen gilt die Einhaltung der folgenden Vorgaben:
- Der Besuch der Führung ist nur nach einer verpflichtenden Voranmeldung unter der angegebenen Telefonnummer möglich.
- Nach der Corona-Verordnung der Landesregierung von Baden-Württemberg sind wir verpflichtet, die Kontaktdaten wie Name und Vorname, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse sowie Datum des Besuchs, Uhrzeit (von – bis), Startzeitpunkt der Führung abzufragen. Die Erhebung soll einer möglichst schnellen Nachverfolgbarkeit der Infektionsketten mit dem Virus dienen. Diese Daten werden 4 Wochen lang gespeichert.
- Es gilt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Dies gilt sowohl für die Besucher*innen als auch für das Führungspersonal.
- Die Teilnehmerzahl wird auf eine bestimme Maximalanzahl beschränkt.
- Der Mindestabstand zwischen jedem Beteiligten von 1,5 Metern, wenn möglich sogar 2 Metern, kann während der ganzen Führung garantiert werden.
- Desinfektion und Händewaschmöglichkeiten sind vorhanden.
- Eine ausführliche Einweisung der Teilnehmer*innen über den Ablauf der Führung erfolgt im Eingangsbereich durch das Führungspersonal.