FANTASTISCHE INSZENIERUNGEN
Was wäre der berühmte Mannheimer Musenhof ohne Maskenbälle, Tanz, Theater und Musik! Die höfischen Vergnügungen wurden perfekt inszeniert, die Grenzen zwischen Realität und Traum verschwammen, gerade bei den Maskenbällen: Man genoss die Auszeit vom streng geregelten Hofleben, auch der Kurfürst, der dann zum Musiker werden konnte. Die Sonderführung „Fantastische Inszenierungen von Oper, Hofball und Theater“ am 9. September um 17 Uhr schildert, wie sich die Opern- und Theatergeschichte am Hof entwickelte.
THEMENJAHR EXOTIK
Bei den Staatlichen Schlössern und Gärten hat das Themenjahr 2021 begonnen: „Exotik. Faszination und Fantasie“ lautet das Jahresmotto – und im Schloss Mannheim sind vielfältige Einflüsse aus fernen Ländern zu entdecken, etwa bei den Tapisserien der Neu-Indien-Serie, die im Erdgeschoss des Schlossmuseums zu bewundern sind. Sie zeichnen das Idealbild einer tropischen Gegenwelt im Naturzustand. Aber auf dem scheinbaren Paradies liegt bereits – zumal aus heutiger Sicht – der Schatten von Kolonialismus und Sklavenarbeit. Auch Ausstattungsstücke etwa aus Porzellan oder prunkvolle Inszenierungen und Hoffeste orientierten sich an fürstlichen Vorliebe für das Exotische. Die Themenjahre sind für die Staatlichen Schlösser und Gärten immer wieder eine Gelegenheit, neue Sichtweisen auf die Monumente zu entwickeln – für die Besucherinnen und Besucher, die das Thema etwa bei neu konzipierten Sonderführungen erleben können: In Schloss Mannheim finden diese zweimal im Monat statt, und zwar donnerstags um 17 Uhr.
SERVICE
Sonderführung
Fantastische Inszenierungen von Oper, Hofball und Theater.
Referent: Ute Napp oder Dr. Christoph Bühler
TERMIN
Donnerstag, 09.09.2021, 17:00 Uhr
DAUER
1, 5 bis 2 Stunden
Max. 30 Personen.
PREIS
Erwachsene 12,00 € / Ermäßigte 6,00 €
HINWEIS
Eine Anmeldung unter der Telefonnummer +49 (0) 62 21 . 65 888 - 0 ist unbedingt erforderlich.
Für die Führungen gilt die Einhaltung der folgenden Vorgaben:
Der Besuch der Führung ist nur nach einer Anmeldung unter der angegebenen Telefonnummer möglich.
Nach der Corona-Verordnung der Landesregierung von Baden-Württemberg gilt für den Besuch der 3G-Nachweis, das heißt die Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises. Ausgenommen sind Kinder bis 6 Jahren sowie Schülerinnen und Schüler (ab dem 16. Lebensjahr muss ein Schülerausweis vorgelegt werden).
Nach der Corona-Verordnung der Landesregierung von Baden-Württemberg sind wir verpflichtet, die Kontaktdaten wie Name und Vorname, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse sowie Datum des Besuchs, Uhrzeit (von – bis), Startzeitpunkt der Führung abzufragen. Die Erhebung soll einer möglichst schnellen Nachverfolgbarkeit der Infektionsketten mit dem Virus dienen. Diese Daten werden 4 Wochen lang gespeichert.
Es gilt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Dies gilt sowohl für die Besucher*innen als auch für das Führungspersonal.
Die Teilnehmerzahl wird auf eine bestimme Maximalanzahl beschränkt.
Der Mindestabstand zwischen jedem Beteiligten von 1,5 Metern, wenn möglich sogar 2 Metern, kann während der ganzen Führung garantiert werden.
Es wird nur in Räumen angehalten, die den Mindestabstand zuverlässig ermöglichen.
Desinfektion und Händewaschmöglichkeiten sind sowohl vor als auch im Kassenraum vorhanden.
Türklinken werden nur vom Führungspersonal betätigt.
Eine ausführliche Einweisung der Teilnehmer*innen über den Ablauf der Führung erfolgt im Eingangsbereich durch das Führungspersonal.
INFORMATION UND ANMELDUNG
Service Center der Schlösser Mannheim, Heidelberg und Schwetzingen
Telefon +49 (0) 62 21 . 65 888 - 0
service@schloss-mannheim.com
Barockschloss Mannheim
Öffnungszeiten: Do – So und Feiertage 10.00 – 17.00 Uhr, letzter Einlass 16 Uhr
Bismarckstraße, Schloss Mittelbau
68161 Mannheim
info@schloss-mannheim.de