KLOSTER MAULBRONN WIEDER ZUGÄNGLICH
Im UNESCO-Denkmal Kloster Maulbronn können ab Samstag, den 29. Mai die Räume der Klausur wieder betreten werden. Das große Kloster, das die Zisterzienser vor über acht Jahrhunderten gründeten, bietet mit seinen breiten Gängen und großzügigen Räumen genug Platz, dass die Besucherinnen und Besucher bei ihrem selbstständigen Rundgang Abstand halten können. Vom Team der Klosterverwaltung wird der Weg durchs Monument so organisiert, dass sich alle auf einer Einbahnstraße durch die Klausur bewegen: So werden Kreuzungen und Begegnungen vermieden.
VORSICHTIGE RÜCKKEHR ZUR NORMALITÄT
Gemäß der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sind ein negativer Test bzw. ein Impf- oder Genesenen-Nachweis für den Besuch des Klosters nötig. Die Kontaktdaten der Gäste werden an der Kasse erfasst. Das Kontaktformular kann vorab online unter www.kloster-maulbronn.de heruntergeladen und ausgefüllt werden. Die Besichtigung der Klausur ist täglich von 09.30 bis 17.30 Uhr (letzter Einlass 16.45 Uhr) im freien Rundgang möglich, Audioguides sind an der Kasse erhältlich. Führungen grundsätzlich können coronabedingt vorerst nicht stattfinden.
ÖFFNUNG NACH INZIDENZWERT
Die Öffnung aller Monumente ist abhängig von der Entwicklung der Inzidenzzahlen im jeweiligen Stadt- oder Landkreis. Das Vorgehen richtet sich dabei nach den Regeln der geltenden Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. In geöffneten Monumenten gelten die aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln. Das Tragen einer FFP2- oder OP-Maske in den Gebäuden ist verpflichtend. Alle aktuellen Öffnungstermine finden sich auf der Internetseite der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg www.schloesser-und-gaerten.de.
SERVICE UND INFORMATION
Kloster Maulbronn
Geöffnet: täglich 09.30 bis 17.30 Uhr, letzter Einlass 16.45 Uhr
PREIS
Erwachsene 9,00 €
Ermäßigte 4,50 €
Familien 22,50 €
Mit Audioguide
Erwachsene 12,00 €
Ermäßigte 6,00 €
Familien 30,00 €
VORAUSSETZUNGEN für den Besuch
• Erhebung Kontaktdaten:
Es besteht eine Pflicht zur Erhebung und Datenverarbeitung der Kontaktdaten der Gäste zur eventuellen Infektionskettennachverfolgung gemäß § 6 Corona-Verordnung. Dies kann vor Ort, über die Luca-App oder über das Kontaktformular unter www.schloss-mannheim.de erfolgen.
• Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises:
Es muss ein negativer Corona-Test (Kinder ab 6 Jahre), nicht älter als 24 Stunden, einer offiziellen Teststelle (Testzentrum, Apotheke oder Ähnliches) oder eine Impfdokumentation (Impfpass oder Impfbescheinigung) über eine vollständige Impfung (vor mindestens 14 Tagen) oder eine Bescheinigung über eine mittels PCR-Test bestätigte Infektion (nicht älter als 6 Monate) vorgelegt werden.
INFORMATIONEN
Kloster Maulbronn
Infozentrum Kloster Maulbronn
Klosterhof 5
75433 Maulbronn
Telefon +49 (0) 70 43.92 66 10
info@kloster-maulbronn.de