EINLASS MIT JAHRESKARTE, ZEITBUCHUNG UND NEGATIVEM CORONA-TEST
Nach den aktuellen Regeln der Corona-Landesverordnung dürfen Botanische Gärten auch bei einer Inzidenz von mehr als 100 Personen auf 100.000 Bewohner ihre Tore wieder öffnen, und zwar nach Voranmeldung und mit negativem Corona-Test. Dieser darf nicht älter als 24 Stunden sein, gilt für alle Personen ab sechs Jahren und muss in einer offiziellen Teststelle (Testzentrum oder Apotheke) durchgeführt worden sein –Selbsttests sind nicht zugelassen. „Wir sind überglücklich, dass wir endlich auch unsere Gartendenkmale in Schwetzingen und Weikersheim mit einer stabilen Perspektive für unsere Gäste wieder öffnen dürfen. Gerade in ihrer Frühlingspracht laden sie in besonderem Maße zum Besuch ein“, freut sich Michael Hörrmann, Geschäftsführer der Staatlichen Schlösser und Gärten.
JAHRESTICKET IST DIE GRUNDLAGE
In Schwetzingen öffnen die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg die Tore des Gartens zunächst für die Besitzerinnen und Besitzer von Jahreskarten. Eine Online-Anmeldung mit der Buchung eines Zeitfensters ist erforderlich. Gebucht werden können Besuche zwischen 8 und 19:30 Uhr; der Aufenthalt ist auf zwei Stunden angelegt. Den Buchungslink und Antworten auf die häufigsten Fragen findet man auf der Internetseite von Schloss Schwetzingen www.schloss-schwetzingen.de oder direkt unter https://www.reservierung-schloss-schwetzingen.de/ ab Dienstagnachmittag, 27. April. Der mit der Anmeldung erstellte QR-Code wird per E-Mail oder aufs Smartphone geschickt. Am Eingang müssen die Jahreskarte, der jeweilige QR-Code sowie die Bescheinigung über einen negativen Corona-Test vorgezeigt werden.
KONTAKTBOGEN AUF DER INTERNETSEITE
Die Zeitfenster müssen auf der Homepage gebucht werden. Für die Gäste gelten folgende Regelungen: Wenn eine Jahreskarte bereits vorhanden ist, die Kontaktdaten aber noch nicht erfasst sind, sucht man sich über den Buchungslink das Zeitfenster aus und fügt seine Kontaktdaten ein. Mit der E-Mail-Bestätigung erhält der Gast einen QR-Code, den er zusammen mit der Jahreskarte am Eingang vorzeigt. Wenn der Schlossgarten häufiger besucht wird, wird eine Registrierung empfohlen; dafür braucht es eine Anmeldung – einen Account – und ein Passwort. Wenn eine Registrierung bereits vorhanden ist, muss nur noch das Zeitfenster gewählt werden; eine E-Mail-Bestätigung mit QR-Code erfolgt auf die bekannte Adresse. Gäste, die keinen E-Mail-Account oder PC haben, wenden sich bitte an Personen, die über einen digitalen Zugang verfügen. Die Luca-App kommt nicht zum Einsatz – die Staatlichen Schlösser und Gärten nutzen zur Erfüllung der Vorgabe eines Zeittickets ihr eigenes Buchungssystem.
MASKENPFLICHT AN ALLEN ENGSTELLEN
Die Staatlichen Schlösser und Gärten bitten um Verständnis, dass nur eine Buchung je Dauerkarte und Tag möglich ist. Kinder über sechs Jahre müssen erfasst werden, da sie eintrittspflichtig sind. Letzter Einlass in den Schlossgarten ist um 19:30 Uhr. Es gilt die Pflicht zum Tragen einer Maske (medizinische Maske oder FFP2-Maske) an allen Ein- und Ausgängen, an Engstellen und im Bereich der Toiletten.
INFORMATIONEN ZUM EINLASS IN DEN SCHLOSSGARTEN SCHWETZINGEN
Der Schlossgarten wird geöffnet für alle, die im Besitz einer Jahreskarte sind. Das Schloss muss vorerst nach wie vor geschlossen bleiben.
ZUGANG MIT BUCHUNG UND NEGATIVEM CORONA-TEST:
Die Buchung erfolgt über den Link auf der Internetseite von Schloss Schwetzingen www.schloss-schwetzingen.de oder direkt unter www.reservierung-schloss-schwetzingen.de.
Am Eingang müssen die Jahreskarte, der QR-Code der Buchung mit Zeitfenster sowie ein negativer Corona-Test (höchstens 24 Stunden alt) eines Testzentrums vorgezeigt werden.