ÖFFNUNG VON SCHLOSSHOF, ALTAN UND APOTHEKENMUSEUM
Am 18. März öffnete das Schloss nun vorsichtig wieder seine Tore – immer mit Blick auf die Inzidenzwerte und gemäß der Corona-Landesverordnung. Mit großem Engagement von Schlossverwaltung und allen beteiligten Dienstleistern ermöglichen die Staatlichen Schlösser und Gärten den Gästen nun wieder den Zugang zum Schlosshof und zum Altan – mit dem spektakulären Blick auf die Stadt und in die Rheinebene. Die Besichtigung von Innenräumen, auch des Fasskellers, kann zur Zeit noch nicht angeboten werden. Das Deutsche Apotheken-Museum ist geöffnet.
BESUCHERZAHL BESCHRÄNKT
Die Öffnung von Schlosshof, Altan und Apotheken-Museum ist an eine zulässige Personenzahl gebunden: 100 Gäste dürfen gleichzeitig in den Schlosshof eingelassen werden. Das Deutsche Apotheken-Museum kann nur jeweils 10 Besucher gleichzeitig einlassen – die Gäste werden daher gebeten, Wartezeit mitzubringen. So vielen Menschen wie möglich soll das Besuchserlebnis Deutsches Apotheken-Museum ermöglicht werden. Zu den Stoßzeiten und am Ende der Schlossöffnungszeiten muss jedoch besonders damit gerechnet werden, dass nicht allen Interessierten Einlass in das Museum gewährt werden kann.
ERMÄSSIGTER EINTRITT – KNDER FREI!
Da die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg ihren Gästen das volle Programm noch nicht anbieten können, gelten aufgrund des eingeschränkten Angebots bis auf Weiteres ermäßigte Eintrittspreise von 4,50 Euro pro Erwachsenem, Kinder zahlen keinen Eintritt! Täglich von 10 bis 17 Uhr (letzter Einlass 16.30 Uhr) können Schlosshof und Altan betreten werden. Maximal 100 Gäste dürfen gleichzeitig eingelassen werden; eine Erfassung der Kontaktdaten ist erforderlich und wird an der Kasse vorgenommen. Das Deutsche Apotheken-Museum muss die Besucherzahl auf 10 Personen gleichzeitig begrenzen. Wie überall gelten auch hier im gesamten Schlossbereich Maskenpflicht, Abstandsregelung und Einhaltung der Hygieneregeln nach der Corona-Verordnung.
SERVICE
Die Öffnung der Monumente richtet sich nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Die Informationen zu Öffnungs- oder Schließzeiten sind auf der Webseite www.schloss-heidelberg.de tagesaktuell abrufbar.
Zur Zeit gelten folgende
ÖFFNUNGSZEITEN von Schlosshof, Altan und Apotheken-Museum:
Täglich 10 bis 17 Uhr, letzter Einlass 16.30 Uhr
Ermäßigter Eintrittspreis: Erwachsene 4,50 €, Kinder sind frei.
100 Personen können gleichzeitig eingelassen werden.
Das Deutsche Apotheken-Museum ist geöffnet und kann 10 Personen gleichzeitig einlassen.
Der Fasskeller sowie alle Innenräume bleiben vorerst geschlossen.
Die Bergbahn ist zur Zeit nicht in Betrieb.
Bitte beachten:
Beim Besuch der Monumente der Staatlichen Schlösser und Gärten gelten die üblichen Auflagen der Corona-Verordnungen des Landes. Es gilt eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen für Gäste ab 6 Jahre. Bitte eine passende Maske (medizinische Masken oder FFP2 Masken) mitbringen. Außerdem muss der Abstand von 1,5 Metern zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und anderen Gästen eingehalten werden.
Nach der Corona-Verordnung der Landesregierung von Baden-Württemberg müssen Kontaktdaten sowie Datum des Besuchs erfasst werden. Das Kontaktformular kann auch vorab online heruntergeladen und ausgefüllt werden. Es ist auf der Website erhältlich: www.schloss-heidelberg.de.
KONTAKT
Schlossverwaltung Heidelberg
Schlosshof 1
69117 Heidelberg
Tel. 06221/ 53 84-0