Freitag, 12. März 2021

Kloster und Schloss Bebenhausen | Allgemeines Ab Dienstag öffnen viele Monumente – mit dem Blick auf aktuelle Inzidenzwerte

Sehnsüchtig erwartet: Nach und nach öffnen die großen und kleinen Monumente im Land wieder ihre Tore – vorsichtig und mit Augenmaß und immer mit dem Blick auf die Corona-Werte in der jeweiligen Region. Auch in Hohenlohe und Ostwürttemberg öffnen die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg nun ab Dienstag, 16. März, Kloster Bebenhausen und das Residenzschloss Urach. Ab Donnerstag stehen die Tore der Sammlung Domnick in Nürtingen wieder offen. Die Festungsruine Hohenneuffen ist bereits seit 1. März frei zugänglich.

KLOSTER BEBENHAUSEN UND RESIDENZSCHLOSS URACH

Die weitläufige Anlage von Kloster Bebenhausen vor den Toren von Tübingen öffnet am Dienstag, den 16.März, ihre Tore. Die Gäste können die Klausur und das Klosterensemble im freien Rundgang erleben. Das herzogliche und königliche Jagdschloss in Bebenhausen, nur bei Führungen zu sehen, muss vorerst geschlossen bleiben. Geöffnet wird am Dienstag auch das Residenzschloss Urach, ebenfalls für Individualbesucher und ohne Führung.

 

SAMMLUNG DOMNICK NÜRTINGEN

Am Donnerstag öffnet sich die Sammlung Domnick wieder für Gäste: Die herausragende Kollektion abstrakter Kunst im kongenialen Wohn- und Museumsgebäude des Sammlerehepaares Greta und Ottomar Domnick ist während der Coronazeit zusätzlich an Donnerstagen von 14 bis 18 Uhr und wie gewohnt an Samstagen und Sonntagen von 14 bis -17 Uhr zugänglich.

 

FESTUNGSRUINE HOHENNEUFFEN UND SCHLOSS KIRCHHEIM

Die eindrucksvolle Festungsruine Hohenneuffen ist seit 1.3. geöffnet. Das Burggelände ist frei zugänglich und der Kiosk hat seinen Betrieb aufgenommen und versorgt die Wanderer an diesem beliebten Ziel am Albtrauf mit seinem legendären Blick ins Land. Das Schloss in Kirchheim unter Teck ist noch in der Winterpause. Geplant ist die Wiedereröffnung ganz regulär zum 1. Mai.

 

ÖFFNUNG NACH INZIDENZWERT

Die Öffnung aller Monumente ist abhängig von der Entwicklung der Inzidenzzahlen im jeweiligen Stadt- oder Landkreis. Alle Öffnungen geschehen gemäß der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg; es gelten die aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln. Das Tragen einer FFP2- oder OP-Maske in den Gebäuden ist verpflichtend.

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