Mittwoch, 14. Oktober 2020

Schloss und Schlossgarten Schwetzingen | Führungen & Sonderführungen „Tod im Tulpenbeet“: ein Gartenkrimi zum Mitraten für Erwachsene am 18. Oktober

Am 18. Oktober um 14 Uhr wird der Schlossgarten Schwetzingen zum „Tatort“: Bei der Kostümführung „Tod im Tulpenbeet“ dreht sich alles um einen Kriminalfall, der weit in die Geschichte der kurfürstlichen Sommerresidenz zurückreicht. Begleitet von einer historisch gekleideten Dame ermitteln die Besucherinnen und Besucher gemeinsam in dem Fall, der sich als raffiniertes Mordkomplott entpuppt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Für die Sonderführung ist eine Anmeldung im Service-Center unter Telefon +49(0)62 21.65 888 0 erforderlich.

WER WAR DER MÖRDER?

Die Sonderführung „Tod im Tulpenbeet“ am 18. Oktober greift historische Begebenheiten auf und entführt Besucherinnen und Besucher in die Zeit des Kurfürsten Carl Theodor: In der warmen Jahreszeit zog man in die Sommerresidenz, mit dem gesamten Hofstaat. Eine Leiche im Tulpenbeet nehmen die Besucherinnen und Besucher zum Anlass für eigene Ermittlungen. Dabei stoßen sie auf Intrigen und Liebesaffären am kurfürstlichen Hof, die es zu verstehen gilt. Anhand von Indizien und Zeugenaussagen bringen sie gemeinsam nach und nach die Wahrheit ans Licht. Oder findet sich der Täter etwa in ihrer Gruppe? Der kriminalistische Rundgang zum Mitraten für Erwachsene dauert eineinhalb Stunden. Der Preis für Erwachsene beträgt 12,00 €, für Ermäßigte 6,00 €.

 

SERVICE

Sonderführung „Tod im Tulpenbeet“

Referentin: Yvonne Schwelger oder July Sjöberg

Termin: 18. Oktober, 14.00 Uhr

 

PREIS

Erwachsene 12,00 € / Ermäßigt 6,00 €

 

DAUER

90 Minuten

 

TREFFPUNKT

Ehrenhof

 

Eine vorherige Anmeldung ist unbedingt erforderlich beim Service-Center der Schlösser Heidelberg, Mannheim, Schwetzingen unter:

Tel. +49 (0) 6221 65888-0

Fax +49 (0) 6221 65888-18

E-Mail: service@schloss-heidelberg.com

 

HINWEIS FÜR DIE TEILNAHME

Aufgrund der derzeitigen geltenden Auflagen der gültigen Corona-Verordnungen des Landes gilt für den Schwetzinger Schlossgarten eine strikte Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen für Gäste ab 6 Jahre gilt. Nur in der Weite des Gartens können die Masken abgenommen werden, wenn die Situation es zulässt. Passende Mund-Nasen-Bedeckungen müssen von den Gästen selbst mitgebracht werden.

Die Besucher werden gebeten den gewünschten Abstand von 1,5 Metern zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und anderen Gästen einzuhalten.

 

Nach der Corona-Verordnung der Landesregierung von Baden-Württemberg sind die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg verpflichtet, die Kontaktdaten wie Name und Vorname, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse sowie Datum des Besuchs, Uhrzeit (von – bis), Startzeitpunkt der Führung abzufragen. Das Formular zur Kontaktnachverfolgung, das alle Gäste beim Besuch des Schlossgarten Schwetzingen abgeben müssen, kann bereits vor dem Besuch auf der Internetseite der Staatlichen Schlösser und Gärten heruntergeladen werden unter „Corona-Virus COVID-19 Hinweise für Ihren Besuch unserer Monumente“. Damit erleichtern und beschleunigen Gäste die Anmeldung beim Besuch im Schlossgarten Schwetzingen.

Download und Bilder