CORONAREGELN GELTEN AUCH IM SCHLOSSGARTEN
Die Regeln sind klar – auch im Schlossgarten gelten die üblichen Auflagen der gültigen Corona-Verordnungen des Landes. Betreten werden darf der Garten nur maximal zu zweit oder mit Personen, die im gleichen Haushalt leben. Der Abstand von 1,5 Metern zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und anderen Gästen muss eingehalten werden. Höchstens 800 Personen dürfen sich gleichzeitig im Schlossgarten Schwetzingen aufhalten. Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg weisen daher darauf hin, dass es an den Eingängen zu Wartezeiten kommen kann.
GEBÄUDE IM SCHLOSSGARTEN NOCH NICHT WIEDER ZUGÄNGLICH
Zudem gilt an allen Engstellen im Gartenbereich ebenso wie in Innenräumen die strikte Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen und zwar für alle Gäste ab 6 Jahren. In der Weite des Schlossgartens können die Masken abgenommen werden – allerdings nur, wenn die Situation es zulässt. Passende Masken müssen die Gäste selbst mitbringen. Geschlossen bleiben vorerst noch alle Gebäude im Schlossgarten – die Gartenmoschee, das Badhaus, das Orangeriemuseum, das Handwerkermuseum, die Gartenkunstausstellung und die Obstwiese. Ebenfalls noch geschlossen bleiben die Innenräume von Schloss Schwetzingen. Aufgrund der Schließung der Gebäude im Garten wird der Eintrittspreis von 7€ auf 5 € (ermäßigt 2,50 €) reduziert.
WAS IST IM SCHLOSSGARTEN ZU SEHEN?
Die Schlossgärten bereiten, wie immer Anfang Mai, die Beete für die Bepflanzung mit dem Sommerflor vor. Die Kübelpflanzen sind zum großen Teil schon wieder in Position, nur bei den besonders empfindlichen Zitrusbäumen wartet man noch ganz traditionell auf die Eisheiligen Mitte Mai, bevor man sie aus den Glashäusern holt. Eine gute Nachricht für alle, die Jahreskarten haben: Jahreskarten, die während der Schließung gültig waren, werden automatisch um die Zeit der Schließung verlängert. Die Inhaber brauchen nichts zu unternehmen, die Verlängerung des Gültigkeitszeitraumes wird auf der jeweiligen Karte hinterlegt. Neue Jahreskarten können nur an der Kasse am Haupteingang erworben werden.
Was ist im schlossgarten zu sehen?
Gleichzeitig mit dem Schlossgarten Schwetzingen öffnet auch der Schlossgarten von Weikersheim seine Tore bereits am 7. Mai. Die Innenräume vieler Monumente werden ab Dienstag, 12. Mai, wieder zu besichtigen sein. Welche der mehr als 60 Monumente der SSG ab 12. Mai wieder zugänglich sind, lässt sich ab Mittwoch aktuell der Internetseite der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg www.schloesser-und-gaerten.de entnehmen. „Wir sind erst mal lieber strikt und lockern dann, sobald es möglich ist. Da es keine Erfahrungswerte gibt, machen wir langsam. Da die Situation in den einzelnen Monumenten möglicherweise angepasst werden muss, sollten sich Gäste vorab online erkundigen, ob es dort spezielle Einschränkungen gibt“, erklärt Michael Hörrmann, der Geschäftsführer der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg. „Wenn der Andrang etwa an Wochenenden wieder zu groß wird, müssen wir auf die Bremse treten“.
Service
Öffnungszeiten Schlossgarten
Täglich 9 bis 20 Uhr, letzter Einlass 19.00 Uhr. Der Garten schließt um 20 Uhr.
EINTRITT
Erwachsene 5,00 €
Ermäßigte 2,50 €
Familien 12,50 €
KONTAKT
Schloss und Schlossgarten Schwetzingen
Schloss Mittelbau
68723 Schwetzingen
Besucherzentrum Schlosskasse
Telefon +49(0)62 02.12 88 28
info@schloss-schwetzingen.de