1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese mobile Anwendung ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg sind bemüht, die im Rahmen des BW-Leuchtturmprojekts „Virtuelle Rekonstruktion von Kulturliegenschaften“ neu entwickelte mobile Anwendung (App) „Monumente 3D“ in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die mobilen Anwendung(en) (Apps) des Pilotprojekts „Monumente 3D, Hohentwiel“ sowie für alle weiteren unter dem Icon „Monumente 3D“ abrufbaren 3D-Apps.
Diese mobile Anwendung ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Diese Erklärung wurde am 21.06.2021 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 21.06.2021 überprüft.
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von www.schloesser-und-gaerten.de auffallen, dann können Sie sich bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das unten vorgesehene Kontaktformular.
Wir rufen Sie auch gerne zurück.
Sie können uns auch per Post kontaktieren:
Staatliche Schlösser und Gärten
Baden-Württemberg
Schlossraum 22a
76646 Bruchsal
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Kontakt dieser Erklärung.
Falls die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antworten, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.