Wappen und Logo für Staatliche Schlösser und Gärten Baden-WürttembergWappen und Logo für Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg
Staatliche Schlösser und Gärten Baden‑Württemberg
Kommen. Staunen. Geniessen.

ZU AUSSERGEWÖHNLICHER STUNDE DAS SCHLOSS ENTDECKENFotografieren erlaubt

Symbol für Sonderführungskategorie „Wissen & Staunen“
Residenzschloss Ludwigsburg

Sonderführung: Wissen & Staunen

Veranstaltung mit: Schlossteam

Termin: Sonntag, 07.09.2025, 08:30

Dauer: circa 75 Minuten

Bei diesem exklusiven Fotorundgang tauchen die Gäste durch die Linse ihrer Kamera ein in die faszinierende Welt der Vergangenheit und erkunden die prachtvollen Innenräume im Residenzschloss Ludwigsburg. Dabei geht es durch einige der schönsten Räume des Schlosses, darunter den prächtigen Gardesaal, die eindrucksvolle Ahnengalerie, das historische eater, den geheimnisvollen Ordensaal oder die beeindruckende Bildergalerie. Die Sonderführung bietet die Gelegenheit, einzigartige Momente mit der Kamera festzuhalten: Seien es die kunstvoll gestalteten Räume, beeindruckende Architekturdetails oder historische Artefakte. Besucherinnen und Besucher können sich von der Schönheit des Schlosses inspirieren lassen und nehmen unvergessliche Erinnerungen mit nach Hause.

Service

Alle Termine dieser Veranstaltung

Samstag, 1. März 2025 | 08:30 Uhr
Sonntag, 7. September 2025 | 08:30 Uhr

Adresse

Residenzschloss Ludwigsburg
Schlossstraße 30
71634 Ludwigsburg

Information und Anmeldung

Eine Anmeldung ist bei Sonderführungen unbedingt erforderlich:
Hotline Residenzschloss Ludwigsburg
Telefon +49(0)71 41. 18 64 00
Telefax +49(0)71 41. 18 64 50
info@schloss-ludwigsburg.de

Bei der Anmeldung sind die vollständige Adresse, die Handynummer und die Anzahl der Teilnehmenden (Erwachsene / Ermäßigte) mit anzugeben.

Kartenverkauf

Schlosskasse

Treffpunkt

Besucherzentrum

Dauer

circa 1,5 Stunden

Teilnehmerzahl

maximal 15 Personen

Preis

Erwachsene 15,00 €
Ermäßigte 7,50 €

Gruppen

Die Führung ist für Gruppen nicht buchbar.

Hinweis

Fotografieren für private Zwecke erlaubt.