EIN SCHLOSS WIRD ZUM GERICHTSSAAL
Am Ende des Krieges stand der Beginn der Aufarbeitung. Am 2. März 1946 richtete die französische Militärverwaltung im Rastatter Schloss ein Generaltribunal ein, das zugleich Internationaler Gerichtshof für die französische Besatzungszone war. Von 1946 bis 1954 mussten sich in rund 20 Prozessen insgesamt über 2.000 Personen wegen ihrer Verstrickungen im Nationalsozialismus verantworten. Ihnen wurden Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verbrechen gegen den Frieden vorgeworfen.