BEHUTSAME VORBEREITUNG
„Wir unterstützen die Sonderausstellung in Darmstadt sehr gerne mit dem Porzellan Nashorn aus unserer Sammlung“, sagt Dr. Uta Coburger, die für Schloss Mannheim zuständige Konservatorin der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg. „Das Konzept der Ausstellung ist sehr schön und originell, und unser Nashorn wird in der exquisiten Porzellansammlung in bester Umgebung sein“. Der Weg des Nashorns von Mannheim nach Darmstadt hat schon vor vielen Monaten begonnen: Bevor ein Kunstgegenstand an ein anderes Museum ausgeliehen wird, ist jeweils eine sehr sorgfältige Prüfung nötig. Die Konservatorin wägt jeden Einzelfall genau ab. Dabei sind verschiedene Fragen relevant: Passt der angefragte Ausstellungskontext zum Objekt? Kann die anfragende Institution die erforderlichen Präsentationsbedigungen bieten? Und ist die Sicherheit des Kunstgegenstandes bei der Präsentation an einem anderen Ort gewährleistet? All diese Fragen muss Dr. Uta Coburger bejahen können, bevor sie die Anfrage an ihre Restauratorinnen und Restauratoren weiterleitet. Diese prüfen aus restauratorischer Sicht die Leihfähigkeit des Objektes und legen genau fest wie der Transport, die Verpackung und die Präsentationsbedingungen vor Ort aussehen müssen.
TRANSPORTE UND AUSLEIHEN SIND SEHR SELTEN
Jeder Transport ist ein potentielles Risiko für ein Kunstgegenstand, berichtet die Konservatorin. Auf der anderen Seite unterstützt sie aber gute und schlüssige Ausstellungskonzepte sehr gerne, denn neue Kontexte in Sonderausstellungen sind immer bereichernd für die Betrachtung der Objekte und ein wichtiger Baustein in der kuratorischen Arbeit. Im Fall des Frankenthaler Nashorns fiel die Prüfung positiv aus und es hat sich am 23. März auf den Weg von Mannheim nach Darmstadt gemacht. Die SSG-Restauratorin Lisa Anger hat es selbst eingepackt, mit ihrem Kollegen Simon Sporenberg gemeinsam transportiert und wieder ausgepackt. Dabei werden Protokolle geführt und Fotos angefertigt. Schäden kommen allerdings nur selten vor und auch das „Mannheimer Nashorn“ ist unbeschadet an seinem Ausstellungsort angekommen.
DAS FRANKENTHALER NASHORN
Um 1770 gab Kurfürst Carl Theodor ein außergewöhnliches Objekt in Auftrag: Hofbildhauer Peter Anton von Verschaffelt entwarf ein mächtiges Rhinozeros. Weltweit gibt es nur zwei Exemplare des Frankenthaler Nashorns. Zum einen das nun Verliehene und zum anderen ein zweites Modell mit aufsitzender Porzellanuhr. Dieses stellte der Kurfürst sogar in seinem Schlafzimmer auf, so sehr schätzte er das Schmuckstück. Es ist heute im Residenzmuseum München zu sehen.
AUSSTELLUNG IN DARMSTADT
Vom 1. April bis 17. Juli 2022 können nun Besucherinnen und Besucher das Nashorn aus dem Mannheimer Schloss in der Ausstellung „Tierisch gut! - Treue Freunde und wilde Biester aus drei Jahrhunderten“ in der Großherzoglich-Hessischen Porzellansammlung in Darmstadt bewundern. Anlässlich des 300. Geburtstags von Prinz Georg Wilhelm von Hessen Darmstadt (1722–1782) zeigt das Museum eine vielfältige Auswahl an tierischen Motiven in der Keramik. Weitere reizvolle Figuren, repräsentative Tischaufsätze und Tierfiguren sind in der Ausstellung „Kostbarkeiten am Mannheimer Hof“ im Barockschloss Mannheim zu sehen.
SERVICE UND INFORMATION
ÖFFNUNGSZEITEN
Schloss Mannheim
Ab 1. April
Di–So 10:00–17:00 Uhr
EINTRITT
inklusive Audioguide / App
Erwachsene 9,00 €
Ermäßigte 4,50 €
Familien 22,50 €
KLASSISCHE SCHLOSSFÜHRUNGEN
Erwachsene 11,00 €
Ermäßigte 5,50 €
Familien 27,50 €
Sa, So, Feiertag: 11, 12 und 14 Uhr
SONDERFÜHRUNGEN
Preis: Erwachsene 14,00 €, Ermäßigte 7,00 €
Preis bei Kinder- und Familienführung: Familien 35,00 €
Teilnehmerzahl: maximal 18 Personen
Eine Anmeldung unter der Telefonnummer +49 (0) 62 21. 65 888‒0 ist unbedingt erforderlich.
App „Monument BW“
mit digitaler Tour für Schloss Mannheim
Als Download in den bekannten App-Stores verfügbar.
BESUCHSHINWEISE
Für den Besuch des Barockschlosses Mannheim ist der 3G-Nachweis erforderlich. Der Zutritt ist nur nach Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweis möglich, falls die Infektion nicht länger als 3 Monate zurückliegt. Der Testnachweis bei nicht-immunisierte Personen muss ein negativer Antigen-Schnelltest (24h) oder ein negativer PCR-Testnachweis (48h) sein. Ergänzend zu diesen Nachweisen muss ein amtliches Ausweisdokument im Original vorgelegt werden, um die Identität überprüfen zu können. Es gilt eine strikte Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen (medizinische Masken oder FFP2 Masken) für Gäste ab 6 Jahre. Außerdem muss der Abstand von 1,5 Metern zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und anderen Gästen eingehalten werden. Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2-Maske oder vergleichbare Maske tragen.
Ausgenommen von der Testpflicht sind folgende Personengruppen:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahren
- Kinder über 5 Jahren, die noch nicht eingeschult sind.
- Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahren außerhalb der Ferienzeit. In den Ferien ist ein negativer Antigen-Schnelltest (max. 24h) vorzulegen.
- Personen bis einschließlich 17 Jahren, die nicht mehr zur Schule gehen.
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.
WEITERE INFORMATIONEN
Barockschloss Mannheim
Bismarckstraße
Schloss Mittelbau
68161 Mannheim
Tel. +49(0)621.292 28 91
info@schloss-mannheim.de