INNEHALTEN IN RASTLOSEN ZEITEN
Für eine knappe Stunde erklingen am 02. April mehrere Alphörner im Klosterhof im Zeichen des Friedens. Die Alphornbläser, die das Konzert veranstalten, kommen aus ganz Deutschland, die meisten von ihnen sind ehemalige Studenten der Detmolder Musikhochschule. Tätig sind sie in allen Teilen des Landes, unter anderem im SWR-Sinfonieorchester und in der Internationale Bachakademie Stuttgart. Die Idee dahinter stammt von Joachim Bänsch. Der Hornist und mehrfacher Musikpreisträger erkannte bereits während der Corona-Pandemie die Notwendigkeit für ein Symbol der Verbundenheit über die Musik. Auch in der aktuellen Situation, möchten die Musiker einen Beitrag leisten und ein Zeichen für den Frieden setzen.
EIN MÄCHTIGES INTRUMENT IN EINER EINMALIGEN KULISSE
Aber warum das Alphorn? Mit keinem anderen Instrument kann man draußen so leicht die Menschen erreichen. In den Bergen hat das Instrument eine Reichweite von bis zu 9 Kilometern. Es wirkt in unseren Breitengeraden etwas „exotisch“, aber durch die enorme Tragweite des Klangs und seine ruhigen, sehr körperlichen Klänge hat es eine große Ausstrahlung. Joachim Bänsch und die UNESCO Welterbestätte Kloster Maulbronn laden alle Besucherinnen und Besucher dazu ein ab 13.30 Uhr dem Konzert beizuwohnen. Als UNESCO Welterbestätte ist das Kloster Maulbronn der „Kultur des Friedens“ und dem damit verbundenen Friedens- und Bildungsauftrag in besonderem Maße verpflichtet. Daher freut sich das Monument der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg sehr über diesen Auftritt im Zeichen des Friedens.
SERVICE UND INFORMATIONEN
TERMIN
Samstag, 02.04.2022, 13.30 Uhr
Dauer: ca. 1 Stunde
ÖFFNUNGSZEITEN
Kloster sowie Klosterkasse
Kloster Maulbronn
Bis 31. März:
Di – So, Feiertag 10.00 – 17.00 Uhr
Ab 1. April
Mo – So, Feiertag 9.30 – 17.30 Uhr
Für den Besuch gelten folgende Regeln
Für den Klosterbesuch ist der 3G-Nachweis erforderlich: Der Zutritt ist nur nach Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises möglich. Der Testnachweis bei nicht-immunisierte Personen muss ein negativer Antigen-Schnelltest (24h) oder ein negativer PCR-Testnachweis (48h) sein.
Ergänzend zu diesen Nachweisen muss ein amtliches Ausweisdokument im Original vorgelegt werden, um die Identität überprüfen zu können.
Ausgenommen von der Testpflicht sind folgende Personengruppen:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahren
- Kinder über 5 Jahren, die noch nicht eingeschult sind.
- Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahren außerhalb der Ferienzeit.
Darüber hinaus gelten die bekannten Abstands- und Hygieneregeln sowie im Innenbereich das Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbarer Maske). Dies gilt sowohl für die Besucher*innen als auch für das Führungspersonal. Im Außenbereich entfällt die Maskenpflicht, es sei denn, es ist davon auszugehen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
KONTAKT
Kloster Maulbronn
Klosterhof 5
75433 Maulbronn
Telefon +49(0)70 43.92 66-10
info@kloster-maulbronn.de