DEN FESTTAG SCHMECKEN
Es war üblich, dass es zu den hohen christlichen Festen im klösterlichen Jahreslauf eine besondere Leckerei für die Mönche und Klosterschüler gab. Ein Festtag musste zu schmecken sein. Um Traditionsgebäck und Süßspeisen aus der Klosterküche geht es beim Rundgang durch Klosterkirche, Kreuzgang und Dormitorium. Als Abschluss gibt es Kaffee und Tee und eine Kostprobe an süßem Gebäck.
LECKEREIEN AUS DER KLOSTERKÜCHE
Ganz erstaunlich ist es, was alles an liebenswerten und leckeren Traditionen ursprünglich aus Klöstern stammt. Im klösterlichen Jahreslauf waren die christlichen Feste Marksteine, Höhepunkte und Zäsuren. Mit ihnen waren besondere Speisen verbunden – ganz besonders beliebt waren Süßspeisen. Der Jahreslauf war bestimmt von langen Zeiten des Fastens und des Verzichts. Umso wichtiger waren daher die Festzeiten mit traditionellen Leckereien aus der Klosterküche.
SERVICE UND INFORMATION
SONDERFÜHRUNG
„Süßes aus der Klosterküche“
10.03.2022, 14:30 Uhr
REFERENT
Janet Alpers und Lia Braun
EINTRITT
Pro Person 18,00 € (inklusive Gebäck)
DAUER
1,5 – 2 Stunden
TEILNEHMERZAHL
Maximal 25 Personen
KARTENVERKAUF UND TREFFPUNKT
Infozentrum / Klosterkasse
HINWEIS
Eine Anmeldung ist unter der Telefonnummer +49 (0) 74 44.510 61 unbedingt erforderlich.
WEITERER FührungsTERMIN
Donnerstag, 08.12.2022, 14.30 Uhr
BESUCHSHINWEISE und corona-Reglement
Für den Besuch des Alpirsbacher Klosters ist der 3G-Nachweis erforderlich: Der Zutritt ist nur nach Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises möglich. Der Testnachweis bei nicht-immunisierte Personen muss ein negativer Antigen-Schnelltest (24h) oder ein negativer PCR-Testnachweis (48h) sein.
Ergänzend zu diesen Nachweisen muss ein amtliches Ausweisdokument im Original vorgelegt werden, um die Identität überprüfen zu können.
Ausgenommen von der Testpflicht sind folgende Personengruppen:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahren
- Kinder über 5 Jahren, die noch nicht eingeschult sind.
- Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahren außerhalb der Ferienzeit. In den Ferien ist ein negativer Antigen-Schnelltest (max. 24h) vorzulegen.
- Personen bis einschließlich 17 Jahren, die nicht mehr zur Schule gehen.
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.
Darüber hinaus gelten die bekannten Abstands- und Hygieneregeln sowie im Innenbereich das Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbarer Maske). Dies gilt sowohl für die Besucher*innen als auch für das Führungspersonal. Im Außenbereich entfällt die Maskenpflicht, es sei denn, es ist davon auszugehen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
INFORMATION UND ANMELDUNG
Infozentrum / Klosterkasse
Telefon: +49 (0)74 44.5 10 61
info@kloster-alpirsbach.de
ÖFFNUNGSZEITEN
Bis 31. März
Do, Fr, Sa, So, Feiertag 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
ADRESSE
Kloster Alpirsbach
Klosterplatz 1
72275 Alpirsbach