Donnerstag, 3. März 2022

Kloster Alpirsbach | Führungen & Sonderführungen Letzte Führung vor der Sommersaison: Süßes Gebäck aus der Klosterküche

Ein letztes Mal vor der Sommersaison sind die Besucherinnen und Besucher am Donnerstag, 10. März um 14.30 Uhr in Kloster Alpirsbach eingeladen „Süßes aus der Klosterküche“ zu kosten. Die Führung der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg begibt sich auf die Spuren der kulinarischen Tradition im mittelalterlichen Kloster. Für diese Veranstaltung ist eine Anmeldung unter der Telefonnummer +49(0)74 44.510 61 notwendig.

DEN FESTTAG SCHMECKEN

Es war üblich, dass es zu den hohen christlichen Festen im klösterlichen Jahreslauf eine besondere Leckerei für die Mönche und Klosterschüler gab. Ein Festtag musste zu schmecken sein. Um Traditionsgebäck und Süßspeisen aus der Klosterküche geht es beim Rundgang durch Klosterkirche, Kreuzgang und Dormitorium. Als Abschluss gibt es Kaffee und Tee und eine Kostprobe an süßem Gebäck.

 

LECKEREIEN AUS DER KLOSTERKÜCHE

Ganz erstaunlich ist es, was alles an liebenswerten und leckeren Traditionen ursprünglich aus Klöstern stammt. Im klösterlichen Jahreslauf waren die christlichen Feste Marksteine, Höhepunkte und Zäsuren. Mit ihnen waren besondere Speisen verbunden – ganz besonders beliebt waren Süßspeisen. Der Jahreslauf war bestimmt von langen Zeiten des Fastens und des Verzichts. Umso wichtiger waren daher die Festzeiten mit traditionellen Leckereien aus der Klosterküche.

 

SERVICE UND INFORMATION

SONDERFÜHRUNG

„Süßes aus der Klosterküche“
10.03.2022, 14:30 Uhr

 

REFERENT

Janet Alpers und Lia Braun

 

EINTRITT

Pro Person 18,00 € (inklusive Gebäck)
 

DAUER

1,5 – 2 Stunden

 

TEILNEHMERZAHL

Maximal 25 Personen

 

KARTENVERKAUF UND TREFFPUNKT

Infozentrum / Klosterkasse

 

HINWEIS

Eine Anmeldung ist unter der Telefonnummer +49 (0) 74 44.510 61 unbedingt erforderlich.

 

WEITERER FührungsTERMIN

Donnerstag, 08.12.2022, 14.30 Uhr

 

BESUCHSHINWEISE und corona-Reglement

Für den Besuch des Alpirsbacher Klosters ist der 3G-Nachweis erforderlich: Der Zutritt ist nur nach Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises möglich. Der Testnachweis bei nicht-immunisierte Personen muss ein negativer Antigen-Schnelltest (24h) oder ein negativer PCR-Testnachweis (48h) sein. 
Ergänzend zu diesen Nachweisen muss ein amtliches Ausweisdokument im Original vorgelegt werden, um die Identität überprüfen zu können.
Ausgenommen von der Testpflicht sind folgende Personengruppen:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahren
- Kinder über 5 Jahren, die noch nicht eingeschult sind.
- Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahren außerhalb der Ferienzeit. In den Ferien ist ein negativer Antigen-Schnelltest (max. 24h) vorzulegen.
- Personen bis einschließlich 17 Jahren, die nicht mehr zur Schule gehen.
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.

 

Darüber hinaus gelten die bekannten Abstands- und Hygieneregeln sowie im Innenbereich das Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbarer Maske). Dies gilt sowohl für die Besucher*innen als auch für das Führungspersonal. Im Außenbereich entfällt die Maskenpflicht, es sei denn, es ist davon auszugehen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

 

INFORMATION UND ANMELDUNG

Infozentrum / Klosterkasse

Telefon: +49 (0)74 44.5 10 61

info@kloster-alpirsbach.de

 

ÖFFNUNGSZEITEN

Bis 31. März

Do, Fr, Sa, So, Feiertag 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
 

ADRESSE

Kloster Alpirsbach

Klosterplatz 1

72275 Alpirsbach

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