ZEUGNIS EINER GROSSEN LIEBE
Bei einer seiner Jagdgesellschaften im Jahr 1771 lernten sich Herzog Carl Eugen und die spätere Franziska Gräfin von Hohenheim kennen und lieben. Von der tiefen Liebe des Paares zeugen zahlreiche Liebesbriefe, die sich bis heute erhalten haben. Eine der Liebeserklärungen von Herzog Carl Eugen an Franziska hat das Team um Schlossverwalterin Christiane König-Lorch für die Valentinsausgabe der Aktion „Öffne mich ‒ Geschichte zum Mitnehmen“ ausgewählt: Fans der Romantik und Verliebte finden die romantischen Zeilen des Herzogs aus dem 18. Jahrhundert an seine Mätresse und spätere Ehefrau auf einer Leine ‒ in Kuverts, ideal zum Mitnehmen für einen gemeinsamen Spaziergang mit dem oder der Liebsten auf dem weitläufigen Areal des Rokokoschlosses.
GEWINNAKTION
Die Valentinsausgabe der Aktion „Öffne mich ‒ Geschichte zum Mitnehmen“ startet am 14. Februar, am Tag der Verliebten, und endet am 20. Februar. Die Wäscheleine wird im Aktionszeitraum täglich mit Briefkuverts aufgefüllt. Zusammen mit dem Liebesbrief befindet sich ein Gewinnspielbogen in jedem Kuvert. Zu gewinnen gibt es Freitickets für eine Sonderführung nach Wahl, die im Rahmen des diesjährigen Themenjahres „Liebe, Lust, Leidenschaft. Leben in Schlösser und Klöstern“ stattfindet. An der Verlosung nehmen alle teil, die angeben, mit wem sie eine der Sonderführungen zum Themenjahr besuchen möchten. Der Gewinnspielbogen kann vor Ort abgegeben werden; es wird eigens ein Briefkasten aufgestellt. Alle Veranstaltungen zum Themenjahr 2022 sind auf dem Internetportal www.schloesser-und-gaerten.de verfügbar.
SERVICE UND INFORMATION
Valentinsaktion
„Öffne mich ‒ Geschichte zum Mitnehmen“
Laufzeit: Montag, 14. bis Sonntag, 20. Februar
Jeweils 10.00–16.00 Uhr
ÖFFNUNGSZEITEN
Schloss Solitude
bis 31. März
Sa, So, Feiertag 10.00‒16.00 Uhr
EINTRITT
inklusive Führung
Erwachsene 5,00 €
ermäßigt 2,50 €
Familien 12,50 €
BESUCHSHINWEIS
Für den Besuch von Schloss Solitude gilt der 2G-Nachweis: Zutritt erhalten geimpfte oder genesene Personen, wenn die Infektion nicht länger als 3 Monate zurückliegt. Ergänzend zu diesen Nachweisen muss ein amtliches Ausweisdokument im Original vorgelegt werden, um die Identität überprüfen zu können. Ausgenommen von der 2G-Beschränkung sind Kinder bis einschließlich 5 Jahre, Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind, Grundschüler*innen und Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule, Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich), Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich), Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich).
Es gilt die Maskenpflicht, sobald der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. In den Innenbereichen gilt grundsätzlich Maskenpflicht. Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen.
INFORMATIONEN
Schloss Solitude
Solitude 1
70197 Stuttgart
Telefon +49(0)7 11.351 47 72
info@schloss-solitude.de