Donnerstag, 27. Januar 2022

Residenzschloss Rastatt | Allgemeines Demolierte Bänke und verschmutzte Terrasse: Vandalismus im Schlossgarten

Immer wieder kommt es zu Sachbeschädigungen in den Monumenten der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg, die mit viel Aufwand beseitigt werden müssen. Vergangene Woche haben Unbekannte mehrere Sitzbänke im Schlossgarten des Residenzschlosses Rastatt demoliert und die Schlossterrasse verschmutzt.

BESCHÄDIGUNGEN UND SCHMUTZ

Zerbrochenes Holz und Müllreste: In der vergangenen Woche und am Wochenende haben Unbekannte wiederholt Holzbänke im Schlossgarten der Barockresidenz Rastatt stark beschädigt. Bei sechs Sitzbänken wurden die Rücklehnen mutwillig durchgetreten. Die zersplitterten Latten und starke, großflächige Verschmutzungen der Schlossterrasse entdeckten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schlossverwaltung Rastatt jeweils am darauffolgenden Morgen. Nicht nur das Team um Schlossverwalterin Magda Ritter zeigt sich betroffen, auch Michael Hörrmann, der Geschäftsführer der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg verurteilt die Schäden: „Es darf nicht sein, dass die Unvernunft von Wenigen den Erhalt unseres gemeinsamen kulturellen Erbes erschwert und das Besuchserlebnis für alle beeinträchtigt“, stellt Michael Hörrmann fest.

 

SCHUTZ DES KULTURELLEN ERBES

Herausgerissene Pflanzen, umgestürzte Skulpturen, zurückgelassener Müll, demolierte Bänke oder Schmierereien an den Außenwänden: Immer wieder kommt es in den Monumenten des Landes zu Schäden durch Vandalismus. „Wir müssen uns der Frage stellen, wie wir unsere Monumente und ihre Ausstattung vor weiteren Schäden schützen können“, erklärt Michael Hörrmann. Historische Gärten wie der Schlossgarten Rastatt sind beliebte Naherholungsgebiete und Ausflugsziele ‒ und häufig frei zugänglich für alle. Damit das so bleiben kann, sei es erforderlich, dass sich alle an die Regeln halten: „Den dauerhaften Erhalt können wir nur gewährleisten, wenn alle pfleglich mit den historischen Anlagen umgehen und gegenseitig Rücksicht nehmen“, mahnt Michael Hörrmann. Das Aufräumen und Beseitigen der Schäden bedeutet neben dem personellen auch einen finanziellen Mehraufwand: Die Kosten für die Schadensbehebung und neue Bänke, wo eine Reparatur nicht mehr möglich ist, schätzt die Schlossverwaltung Rastatt diesmal auf rund 5.000 €. Die Pflege des Schlossgartens Rastatt liegt beim Referat Historische Gärten der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg.

 

SERVICE UND INFORMATION

ÖFFNUNGSZEITEN

Residenzschloss Rastatt                     

Bis Donnerstag, 31. März

Do‒So, Feiertag, 10.00‒16.30 Uhr, letzter Einlass: 15.30 Uhr

 

Die Innenräume sind nur im Rahmen einer Führung zu besichtigen. Diese werden stündlich angeboten.

 

Schlosskirche                                    

Einlass nur mit Führung

Di‒So, Feiertag, 14:00 und 15:00 Uhr

 

Schlossgarten

Tagsüber frei zugänglich

 

EINTRITT
Kombikarte (Schlosskirche, Residenzschloss und Wehrgeschichtliches Museum)

Erwachsene 12,00 €

Ermäßigte 6,00 €

Familien 30,00 €

 

Barockresidenz und Wehrgeschichtliches Museum

Erwachsene 8,00 €

Ermäßigte 4,00 €

Familien 20,00 €

 

Schlosskirche inklusive Führung

Erwachsene 6,00 €

Ermäßigte 3,00 €

Familien 15,00 €

 

BESUCHSHINWEISE

Nach der Corona-Verordnung der Landesregierung von Baden-Württemberg gilt für den Besuch der 2-G-plus-Nachweis, das heißt die Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises und eines aktuellen negativen Antigen- oder PCR-Tests. Zusätzlich zum jeweiligen Nachweis muss ein amtliches Ausweisdokument im Original vorgelegt werden, um die Identität überprüfen zu können. Ausgenommen von der Testnachweis-Pflicht sind Personen mit einer Boosterimpfung, Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als drei Monate vergangen sind und Genesene, deren Infektion nachweislich maximal drei Monate zurückliegt.

Es besteht eine Pflicht zur Erhebung und Datenverarbeitung der Kontaktdaten der Gäste zur eventuellen Infektionskettennachverfolgung gemäß § 6 Corona-Verordnung. Dies kann vor Ort oder über das Kontaktformular unter www.schloss-rastatt.de erfolgen.

Es gilt eine strikte Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen für Gäste ab 6 Jahre (medizinische Maske oder FFP2-Maske). Außerdem muss der Abstand von 1,5 Metern zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und anderen Gästen eingehalten werden.

 

KONTAKT

Residenzschloss Rastatt

Herrenstraße 18-20

76437 Rastatt

Telefon +49(0)72 22.97 83 85

info@schloss-rastatt.de

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