Dienstag, 11. Januar 2022

Barockschloss Mannheim | Allgemeines 18. Januar 1742: Feierliche Eröffnung des Opernhauses von Schloss Mannheim

In ganz Europa bekannt: Die Mannheimer Oper glänzte mit großen Aufführungen. Das Opernhaus des Mannheimer Barockschlosses wurde am 18. Januar 1742, heute vor genau 280 Jahren, feierlich eröffnet. Heute kann man sich im Erlebnisraum der Hofmusik über die einstige Pracht informieren.

DIE KURFÜRSTLICHE HOFOPER

Sie war eine der modernsten und größten Bühnen ihrer Zeit. Im Parkett und in den sechs Rängen hatten angeblich 5.000 Zuschauer Platz. Für eine einzige Opernaufführung wurden etwa 1.300 Kerzen und Wachslichter gezündet. Das Opernhaus von Kurfürst Carl Philipp war ein Bau der Superlative – und damit genau richtig für eines der größten Schlösser Europas. Im 18. Jahrhundert entwickelte sich die kurfürstliche Residenz in Mannheim zum „Musenhof“. Der kunstsinnige Kurfürst Carl Theodor von der Pfalz (1724‒1799) förderte Musik, Theater und Oper. Den Grundstein dafür legte sein Vorgänger. Kurfürst Carl Philipp (1661‒1742) ließ die Hofoper des Mannheimer Schlosses bauen: Heute, vor genau 280 Jahren, am 18. Januar 1742, wurde sie feierlich eröffnet.

 

DIE WITTELSBACHISCHE DOPPELHOCHZEIT

Das Barockschloss Mannheim wurde über Jahrzehnte gebaut. Ab 1737 entstand der hintere westliche Schlosstrakt, zu dem auch das Opernhaus gehörte. Der Architekt Alessandro Galli da Bibiena (1686‒1748) war für die Errichtung der Oper verantwortlich, die 1742 vollendet wurde. Ein geeigneter Anlass für die feierliche Eröffnung des kurfürstlichen Opernhauses bot sich bald: Am 17. Januar heirateten sowohl der zukünftige Kurfürst Carl Theodor und Elisabeth Augusta von Pfalz-Sulzbach als auch deren Schwester Maria Anna von Pfalz-Sulzbach und Herzog Clemens Franz von Bayern.

 

EINE FEIERLICHE ERÖFFNUNG

Am darauffolgenden Tag – vor genau 280 Jahren – wurde die Hofoper feierlich eröffnet. Zu sehen gab es die Oper „Meride“ von Hofkapellmeister Carlo Pietragrua, eine Uraufführung. Kurfürst Carl Philipp hatte für das freudige Ereignis Besonderes geplant. Für die beiden weiblichen Hauptrollen hatte er spezielle Gäste engagiert. Rosa Pasquali von der Münchner Hofoper und Rosa Gabrieli aus Bologna begeisterten das Publikum. Der Kurfürst ließ das Stück im November desselben Jahres erneut spielen – trotz der bitteren Kälte, die an diesem Tag herrschte. Er erkrankte daraufhin schwer. Mehr als einen Monat später, am 31. Dezember, starb er mit 81 Jahren. Seinem Nachfolger Kurfürst Carl Theodor hinterließ er die besten Voraussetzungen zur Förderung und Pflege der Musik.

 

DER AUFSTIEG DER OPER

Doch das Opernhaus blieb unter Carl Theodor fast sechs Jahre unbespielt. Erst 1748 gab es wieder eine Aufführung. Das höfische Musikleben musste unter Carl Theodor erst allmählich erwachen. In den 1770-er Jahren stand es dann in voller Blüte. Die Hofoper zeigte die Pracht und Macht des Kurfürsten. Mannheim entwickelte sich zu einem europaweit bekannten Zentrum der Oper. Der enorme Aufwand, den man dort betrieb, imponierte den oft von weit hergereisten Gästen: Eigens komponierte Musik, spezielle Bühnendekorationen, extra angefertigte Textbücher und Dutzende von Mitwirkenden versetzten sie ins Staunen. Mit der Premiere der Oper „Günther von Schwarzburg“ 1777 schlug das Herz der deutschen Reformoper in Mannheim: Die neue Richtung stand für stilistische Einfachheit, Verständlichkeit und Natürlichkeit und wandte sich ab von der französischen und italienischen Oper.

 

… UND IHR FALL

Doch die großen Einschnitte folgten bald: 1778 verlegte Kurfürst Carl Theodor seine Residenz nach München. 1795 kam es zur Katastrophe: Bei der Belagerung Mannheims brannte die Oper aus. Die Ruinen blieben bis ins 19. Jahrhundert stehen. Nach dem Tod von Großherzogin Stéphanie 1860 wurde im ehemaligen Ballhaus eine Gartenwirtschaft eingerichtet. Die Reste der Oper riss man ab und baute dafür ein Amtsgefängnis.

 

BLEIBENDE ERINNERUNG

Heute bleibt nur die Erinnerung an die Oper: „Von den Darstellungen, die in diesem Saale gegeben wurde, sagte man, daß sie in Europa nicht glänzender hätten gegeben werden können. Man konnte die Pracht des Saals, das vortreffliche Orchester, die Schönheit der Dekorationen nicht genug rühmen,“ berichtet Johann Georg Rieger 1824 in seiner „Historisch-topographisch-statistischen Beschreibung von Mannheim und seiner Umgebung“. Heutige Besucherinnen und Besucher können sich im Erlebnisraum Hofmusik im Barockschloss Mannheim über die Hofoper informieren. Gemälde, Grafiken, ein Bühnenbildmodell und der Entwurf des Bühnenvorhangs lassen sie wieder auferstehen.

 

EINES DER GRÖSSTEN BAROCKSCHLÖSSER
Das eindrucksvolle Barockschloss Mannheim zählt mit seinem weiten Ehrenhof und einer Schaufassade von 440 Metern Länge zu den größten Schlössern Europas. Die Residenz ist ein Ort, an dem sich heute die Welt der Fürsten wieder erleben lässt – mit den vielen Stücken, die vom Leben am Hof erzählen, etwa das großherzoglich badische Hofsilber oder das Bibliothekskabinett der Kurfürstin, das den Zweiten Weltkrieg fast unbeschädigt überstanden hat. Im Erdgeschoss des Schlosses lädt die Dauerausstellung „Kunst und Kultur am Mannheimer Hof“ zu einer Reise durch verschiedene Epochen der Schlossgeschichte ein.

 

SERVICE UND INFORMATION

ÖFFNUNGSZEITEN

Schloss Mannheim

bis Donnerstag, 31. März 2022

Do–So 10:00–17:00 Uhr

 

EINTRITT

inklusive Audioguide / App

Erwachsene 9,00 €

Ermäßigte 4,50 €

Familien 22,50 €

 

SONDERFÜHRUNGEN

Ein Brite über das kurfürstliche Hoforchester. Von der Leidenschaft zur Musik

Sonntag, 6. Februar 2022, 14:30 Uhr

Preis: Erwachsene 14,00 €, Ermäßigte 7,00 €

Dauer: 2 Stunden

Teilnehmerzahl: maximal 15 Personen

 

Eine Anmeldung unter der Telefonnummer +49 (0) 62 21 . 65 888‒0 ist unbedingt erforderlich.

 

App „Monument BW“

mit Multimediaguide für Schloss Mannheim

Als Download in den bekannten App-Stores verfügbar.

 

BESUCHSHINWEISE

Für den Besuch des Barockschlosses Mannheim ist der 2-G-Plus-Nachweis erforderlich: Es muss eine Impfdokumentation (Impfpass oder Impfbescheinigung) über eine vollständige Impfung (vor mindestens 14 Tagen, nicht älter als 3 Monate) oder eine Bescheinigung über eine mittels PCR-Test bestätigte Infektion (nicht älter als 3 Monate) vorgelegt werden. Zusätzlich muss ein aktueller negativer Antigen- oder PCR-Test gezeigt werden. Zusätzlich zum jeweiligen Nachweis muss ein amtliches Ausweisdokument im Original vorgelegt werden, um die Identität überprüfen zu können. Es gilt eine strikte Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen (medizinische Masken oder FFP2 Masken) für Gäste ab 6 Jahre. Außerdem muss der Abstand von 1,5 Metern zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und anderen Gästen eingehalten werden. Es besteht eine Pflicht zur Erhebung und Datenverarbeitung der Kontaktdaten der Gäste zur eventuellen Infektionskettennachverfolgung gemäß § 6 Corona-Verordnung. Dies kann vor Ort, über die Luca-App oder über das Kontaktformular unter www.schloss-mannheim.de erfolgen.

 

Ausnahmen von der 2-G-Beschränkung:

- Kinder bis einschließlich 5 Jahre,

- Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule). In diesem Fall reicht die Vorlage eines Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule. Dies gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre.

- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich),

- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich),

- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich).

 

Ausnahmen von der Testnachweis-Pflicht:

- Personen, die vor nicht mehr als 3 Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben,

- Genesene Personen, deren anschließende Impfung nicht länger als 3 Monate zurückliegt, oder deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als 3 Monate zurückliegt,

- Personen, die ihre Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben,

- Personen, für die es keine Empfehlung für eine Auffrischungsimpfung der STIKO gibt (beispielsweise vollständig geimpfte Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel).

 

WEITERE INFORMATIONEN

Barockschloss Mannheim

Bismarckstraße

Schloss Mittelbau

68161 Mannheim

Tel. +49(0)621.292 28 91

info@schloss-mannheim.de

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