Montag, 3. Januar 2022

Schloss Heidelberg | Allgemeines Ab 10. Januar: Burgwegkasse geschlossen, Tickets im Besucherzentrum erhältlich

Vom 10. Januar bis voraussichtlich Mitte März 2022 wird die Burgwegkasse geschlossen. Besucherinnen und Besucher von Schloss Heidelberg erhalten die Tickets in diesem Zeitraum im Besucherzentrum. Mit der vorübergehenden Schließung der Burgwegkasse reagieren die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg auf die seit Anfang Dezember stark sinkenden Besucherzahlen.

ZUGANG ÜBER SCHLOSSGARTEN

Die Burgwegkasse wird wegen der aktuell niedrigen Besuchszahlen von Schloss Heidelberg vom 10. Januar bis voraussichtlich Mitte März 2022 geschlossen. Nach den baden-württembergischen Weihnachtsferien erhalten alle Gäste die Tickets für den Besuch des Monuments mit dem herrlichen Ausblick auf Heidelberg im Besucherzentrum. Die Schlossverwaltung Heidelberg empfiehlt allen Gästen die Bergbahn zu nutzen. Die Fahrt mit der Bergbahn ist im Eintrittspreis enthalten wie auch der Eintritt in den Fasskeller und das Deutsche Apotheken-Museum. Für Besucherinnen und Besucher, die den Burgweg oder den Friesenbergweg nehmen, führt der Weg durch den Schlossgarten. An der Abzweigung in Richtung Burgwegkasse wird der Weg vorübergehend gesperrt, die geänderte Wegeführung ist ausgeschildert. Der Zugang über den Kurzen Buckel ist weiterhin möglich. In normalen Jahren ist Schloss Heidelberg eines der besucherstärksten Monumente im Südwesten, das die Staatlichen Schlösser und Gärten betreuen: Die berühmteste Ruine Deutschlands besuchen normalerweise jedes Jahr gut eine Million Gäste aus aller Welt.

 

HINWEISE FÜR DEN SCHLOSSBESUCH

Für den Besuch von Schloss Heidelberg gilt, wie für alle Monumente der Staatlichen Schlösser und Gärten, gemäß der aktuellen Corona-Verordnung des Landes vom 3. Dezember der 2G-Plus-Nachweis zum Schutz der Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Gäste. Da die regelmäßigen Testungen in den Weihnachtsferien Baden-Württemberg vom 23. Dezember 2021 bis 8. Januar 2022 nicht stattfinden, gilt in diesem Zeitraum auch keine Befreiung von der Testpflicht: Nicht-immunisierte Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahre benötigen in diesem Zeitraum einen negativen Antigen-Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Alternativ kann auch ein negativer PCR-Testnachweis vorgelegt werden, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Für alle bereits immunisierten (geimpft oder genesen) Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahren gelten die Regelungen für immunisierte Personen. Alle Besuchshinweise und weitere Informationen zu Schlossbesuch sind auf dem Internetportal www.schloss-heidelberg.de verfügbar.

 

KONTAKT

Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg

Schlossverwaltung Heidelberg

Schlosshof 1

69117 Heidelberg

+49(0)62 21.5384-0

info@schloss-heidelberg.de

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