Freitag, 17. Dezember 2021

Residenzschloss Rastatt | Allgemeines Engel und Putten in der Rastatter Hofkirche: Adventgruß aus dem Residenzschloss

In der Adventszeit fallen sie besonders ins Auge: Engel und ihre kleinen Verwandten, die Putten. In der Schlosskirche von Residenzschloss Rastatt sind gleich mehrere himmlische Helfer unterwegs. Sie strahlen Frieden und Sanftmut aus – und verbreiten so eine weihnachtliche Stimmung.

ADVENTSGRUSS AUS DER SCHLOSSKIRCHE

Gerade jetzt, in der Advents- und Weihnachtszeit, sehnen sich Menschen nach Frieden in der Welt. Die Engel sind dessen himmlische Boten: In der biblischen Weihnachtsgeschichte verkünden sie den Frieden auf Erden. Die beiden Putten in der Schlosskirche des Residenzschlosses Rastatt schauen andächtig: Die Engelchen schmücken den Altar des Heiligen Josef von Calasanz. Ihre goldenen Gewänder und Engelsflügel verleihen ihnen eine besondere Würde. Die runden Wangen und der ruhige Blick strahlen Frieden und Sanftmut aus.

 

ENGEL SIND TEIL VIELER KULTUREN

Engel sind himmlische Wesen, die es in allen Religionen gibt, nicht nur im Christentum. Sie haben Menschengestalt und dienen oft als Boten zwischen der himmlischen Ebene und den Menschen. Auch die Flügel als Erkennungsmerkmal waren schon bei den alten Kulturen im Zweistromland oder in Ägypten bekannt. Maler und Bildhauer setzten die schönen, geflügelten Gestalten als Boten für alles Himmlische und Überirdische ein. Ab der frühen Renaissance finden sich die kleinen Kinderengel – etwa auf italienischen Kunstwerken des frühen 15. Jahrhunderts. Ihre Vorbilder sind beispielsweise die antiken Eroten, geflügelte Liebesgötter. Die anrührenden Kinderköpfe mit Flügelchen eroberten die Kunst und wurden geradezu populäre Himmelsgestalten.

 

EINE WALLFAHRTSKIRCHE IM SCHLOSS

Markgräfin Sibylla Augusta von Baden-Baden verlangte eine besonders prachtvolle Hofkirche für das Residenzschloss von Rastatt: „Extra schön und keineswegs schlechter als die Schlosszimmer“, so lautete ihre Vorstellung. Von einer Romreise 1719 brachte die Herrscherin zahlreiche Reliquien mit, für die ab 1720 in drei Jahren Bauzeit eine stattliche Wallfahrtskirche entstand. Der Hofbaumeister Michael Ludwig Rohrer leitete den Bau. Den Innenraum gestaltete der Rastatter Hofmaler Franz Pfleger – ganz im Stil des Rokoko – aufwendig und verspielt. Eindrucksvoll sind die Alabastersäulen des reich verzierten Hochaltars, die durch ein ausgeklügeltes Lampensystem von innen beleuchtet werden können.

 

SERVICE UND INFORMATION

ÖFFNUNGSZEITEN

Residenzschloss Rastatt                     

Montag, 20. Dezember 2021 bis Donnerstag, 31. März 2022

Do‒So, Feiertag, 10:00‒16:30 Uhr, letzter Einlass: 15:30 Uhr

Geschlossen: Freitag, 24. und Samstag, 25. Dezember sowie an Silvester und Samstag, 1. Januar 2022.

 

Die Innenräume sind nur im Rahmen einer Führung zu besichtigen. Diese werden stündlich angeboten.

 

Schlosskirche                                    

Einlass nur mit Führung

Di‒So, Feiertag, 14:00 und 15:00 Uhr

 

Am Freitag, 24. und Samstag, 25. sowie am Freitag, 31. Dezember und Samstag, 1. Januar 2022 werden keine Führungen angeboten.

 

EINTRITT
Kombikarte (Schlosskirche, Residenzschloss und Wehrgeschichtliches Museum)

Erwachsene 12,00 €

Ermäßigte 6,00 €

Familien 30,00 €

 

Barockresidenz und Wehrgeschichtliches Museum

Erwachsene 8,00 €

Ermäßigte 4,00 €

Familien 20,00 €

 

Schlosskirche inklusive Führung

Erwachsene 6,00 €

Ermäßigte 3,00 €

Familien 15,00 €

 

BESUCHSHINWEISE

Nach der Corona-Verordnung der Landesregierung von Baden-Württemberg gilt für den Besuch der 2Gplus-Nachweis, das heißt die Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises plus aktueller negativer Antigen- oder PCR-Test. Zusätzlich zum jeweiligen Nachweis muss ein amtliches Ausweisdokument im Original vorgelegt werden, um die Identität überprüfen zu können. Ausgenommen von der Testnachweis-Pflicht sind Personen mit einer Boosterimpfung, Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind und Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt.

 

Es besteht eine Pflicht zur Erhebung und Datenverarbeitung der Kontaktdaten der Gäste zur eventuellen Infektionskettennachverfolgung gemäß § 6 Corona-Verordnung. Dies kann vor Ort oder über das Kontaktformular unter www.schloss-rastatt.de erfolgen.

Es gilt eine strikte Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen für Gäste ab 6 Jahre. Bitte bringen Sie eine passende Maske (medizinische Masken oder FFP2 Masken) mit. Außerdem muss der Abstand von 1,5 Metern zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und anderen Gästen eingehalten werden.

 

KONTAKT

Residenzschloss Rastatt

Herrenstraße 18-20

76437 Rastatt

Telefon +49(0)72 22.97 83 85

info@schloss-rastatt.de

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