FRIEDRICH I., EIN HERRSCHER VOM ALTEN SCHLAG
Mit Friedrich I. starb am 30. Oktober 1816 Württembergs erster König. Als Lohn für seine Bündnistreue hatte Napoleon den Fürsten am 1. Januar 1806 zum König erhoben. Das einfache Volk zahlte hierfür einen hohen Preis: Rund 12.000 Soldaten aus Württemberg mussten in den Russland-Feldzug Napoleons ziehen; nur wenige hundert kehrten zurück. Auch in anderen Bereichen der Gesellschaft hatte Friedrich I. die Zügel fest im Griff und regierte eher wie ein absolutistischer Herrscher des alten Schlags, denn als moderner Herrscher. Ganz anders als sein Sohn und Nachfolger, Wilhelm I.
DER KÖNIG IST TOT, ES LEBE DER KÖNIG
Mit dem Tod Friedrich I. ging die Königswürde automatisch an seinen Sohn Friedrich Wilhelm Carl über, der sich fortan König Wilhelm I. von Württemberg nannte. Der Verlust des Vaters war schmerzhaft einerseits, aber auch Befreiung andererseits. Das Verhältnis von Vater und Sohn war stets angespannt gewesen. Am selben Tag, wie Wilhelm I. den württembergischen Thron bestieg, wurde er selbst Vater: Seine Frau, Katharina Pawlowna Romanowa, Großfürstin von Russland und frisch gebackene Königin von Württemberg, gebar die gemeinsame Tochter, Prinzessin Marie Friederike Charlotte. Friedrich Wilhelm Carl und Katharina Pawlowna hatten am 24. Januar 1816 in St. Petersburg geheiratet; fast genau neun Monate später kam ihre erste Tochter Marie Friederike Charlotte zur Welt.
DAS JUNGE KÖNIGSPAAR STEHT VOR GROSSEN AUFGABEN
Im ersten Jahr unter neuer Herrschaft litt Württemberg unter einer Katastrophe: Der Ausbruch des Vulkans Tambora im fernen Indonesien hatte 1815 enorme Staubmengen in die Atmosphäre gebracht, was weltweit zu einer anhaltenden Abkühlung führte. Auch Württemberg erlebte ein „Jahr ohne Sommer“. Missernten und Hungersnöte waren die Folge: Die Feldpflanzen wuchsen schlecht oder verrotteten auf den Feldern im Dauerregen. Das junge Königspaar handelte schnell. Es verbot den Export von Nahrungsmitteln, richtete Suppenküchen ein und forderte Getreidelieferungen aus Russland an. In den folgenden Jahren engagierte sich das Paar für ein modernes Württemberg: Wilhelm I. setzte sich für eine effizientere Verwaltung ein, Katharina kümmerte sich um die sozialen Belange des Volkes. Viele der Einrichtungen, die sie initiierten, bestehen bis heute wie das Cannstatter Volksfest, das 1818 zum ersten Mal stattfand.
DENKMAL DER EWIGEN LIEBE
Ihr gemeinsames Wirken endete jäh: Katharina starb überraschend 1819, nicht einmal drei Jahre nach der Hochzeit. König und Volk trauerten. Wilhelm I. ließ für seine verstorbene Frau die Mauern der alten Stammburg der Herrscherfamilie über dem Neckar schleifen. Auf der Bergkuppe des Württembergs entstand das Mausoleum für Katharina Pawlowna: die Grabkapelle, die bis heute als gebautes Zeugnis seiner Liebe gilt. Nach seinem Tod am 25. Juni 1864 ließ sich Wilhelm I. neben seiner großen Liebe bestatten. In der Gruft unter dem Kapellenraum ruht das württembergische Königspaar in einem Doppelsarkophag aus edlem Carrara-Marmor. Tochter Marie, spätere Gräfin Neipperg, wurde 1887 neben ihren Eltern in einem Marmorsarg beigesetzt.
SERVICE
ÖFFNUNGSZEITEN
Grabkapelle auf dem Württemberg
Montag, 1. November 2021, 11:00‒16:00 Uhr
Bis Dienstag, 30. November 2021: Fr–So 11:00‒16:00 Uhr
EINTRITT
Erwachsene 4,00 €, ermäßigt 2,00 €, Familien 10,00 €
1819Bistro am Wirtemberg
Montag, 1. November 2021: 12:00‒17:00 Uhr
Bis Dienstag, 30. November 2021: Fr–So 12:00‒17:00 Uhr
HINWEISE
Für den Besuch der Grabkapelle auf dem Württemberg gilt der 3-G-Nachweis: Es muss eine Impfdokumentation (Impfpass oder Impfbescheinigung) über eine vollständige Impfung (vor mindestens 14 Tagen), eine Bescheinigung über eine mittels PCR-Test bestätigte Infektion (nicht älter als 6 Monate), ein negativer Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) einer offiziellen Teststelle (Testzentrum, Apotheke oder ähnliches) oder ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorgelegt werden. Ausgenommen sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre, Kinder mit sechs und sieben Jahren, die noch nicht eingeschult wurden, sowie Schülerinnen und Schüler, die als Nachweis den Schülerausweis vorzeigen können.
Im Innenraum besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder OP-Maske. Es besteht zudem eine Pflicht zur Erhebung und Datenverarbeitung der Kontaktdaten der Gäste zur eventuellen Infektionskettennachverfolgung gemäß § 6 Corona-Verordnung. Dies kann vor Ort, über die Luca-App oder über ein Kontaktformular erfolgen, das auf dem Internetportal der Staatlichen Schlösser und Gärten heruntergeladen werden kann.
ANFAHRT
Die Staatlichen Schlösser und Gärten weisen darauf hin, dass die Grabkapelle auf dem Württemberg inmitten der Weinberge liegt: Es gibt keine Parkmöglichkeiten. Am besten erreicht man den Gipfel des Württembergs mit den Bussen der VVS-Linie 61, ab S-Bahnhof Untertürkheim. Ab dem Ortskern von Rotenberg führt ein kurzer Spaziergang mit geringer Steigung zur Kapelle.
KONTAKT
Grabkapelle auf dem Württemberg
Württembergstraße 340
70327 Stuttgart
Telefon +49 (0) 7 11.33 71 49
info@grabkapelle-rotenberg.de