DER SÜDEN IM NORDEN
Hibiscus oder Jasmin, Zitrusfrüchte oder Kaffee – exotische Gewächse waren ein absolutes Muss in den fürstlichen Gärten des 17. und 18. Jahrhunderts. Die Gebäude für diesen fürstlichen Luxus hatten eine doppelte Funktion: Im Winter boten sie den empfindlichen Pflanzen Schutz, im Sommer dienten die kühlen Räume höfischen Festlichkeiten. Die Führung am Sonntag, den 24. Oktober endet mit einem Blick auf die gedeckte Tafel im Sommerspeisesaal, dem sogenannten Porzellanhäuschen.
DAS THEMENJAHR 2021
Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg rufen für 2021 das Themenjahr Exotik aus. Dabei geht es um „Fantasie und Faszination“ des Fremden für die Europäer, angefangen von den kostbaren exotischen Importen wie Porzellan und Seide, Kaffee, Tee und Schokolade. Aber auch die dunklen Seiten dieser Begeisterung werden gezeigt: Die Menschen in den fernen Kontinenten zahlten den Preis für die europäische Begeisterung, als Sklaven auf Plantagen oder einfach, weil sie im Blick der weißen Eroberer „Wilde“ waren. In Schwetzingen steht die Gartenmoschee im Zentrum der exotischen Faszination – sie ist eine absolute Rarität. Zu ihrer Entstehungszeit im 18. Jahrhundert gab es auch in vielen anderen Schlossgärten orientalisierende Kulissenarchitekturen. Der in vielerlei Hinsicht aufwendigere Bau in Schwetzingen aber ist ein echtes Unikum – ein faszinierendes Zeugnis der europäischen Orientbegeisterung.
SERVICE
SONDERFÜHRUNG
Der Süden im Norden. Exotische Gewächse im fürstlichen Garten
Referentin: Heide Roth-Bühler oder Lucia Thelen
Sonntag, 24. Oktober 2021| 14:30 Uhr
PREIS
Erwachsene 12,00 €
Ermäßigte 6,00 €
Familien 30,00 €
INFORMATION UND ANMELDUNG (erforderlich)
Service Center Schlösser Heidelberg, Mannheim und Schwetzingen
Telefon +49(0)62 21. 6 58 88 - 0
Telefax +49(0)62 21. 6 58 88 - 18
service@schloss-schwetzingen.com
TREFFPUNKT UND KARTENVERKAUF
Kartenverkauf: Schlosskasse Schwetzingen
Treffpunkt: Besucherzentrum
Schloss und Schlossgarten Schwetzingen
Schloss Mittelbau
68723 Schwetzingen
HINWEISE
maximal 20 Personen
Für die Führungen gilt die Einhaltung der nachfolgenden Vorgaben:
- Der Besuch der Führung ist nur nach einer verpflichtenden Voranmeldung unter der angegebenen Telefonnummer möglich.
- Nach der Corona-Verordnung der Landesregierung von Baden-Württemberg sind wir verpflichtet, die Kontaktdaten wie Name und Vorname, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse sowie Datum des Besuchs, Uhrzeit (von – bis), Startzeitpunkt der Führung abzufragen. Die Erhebung soll einer möglichst schnellen Nachverfolgbarkeit der Infektionsketten mit dem Virus dienen. Diese Daten werden 4 Wochen lang gespeichert.
- Es gilt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Dies gilt sowohl für die Besucher*innen als auch für das Führungspersonal.
- Die Teilnehmerzahl wird auf eine bestimme Maximalanzahl beschränkt.
- Der Mindestabstand zwischen jedem Beteiligten von 1,5 Metern, wenn möglich sogar 2 Metern, kann während der ganzen Führung garantiert werden.
- Desinfektion und Händewaschmöglichkeiten sind vorhanden.
- Eine ausführliche Einweisung der Teilnehmer*innen über den Ablauf der Führung erfolgt im Eingangsbereich durch das Führungspersonal.