EINE TÜR TRÄGT LEDER
Den Umgang mit dem kulturellen Erbe greifbar zu machen: Das ist das Ziel des europaweiten Tages der Restaurierung am 10. Oktober. Die beiden Referentinnen der Führung in der Großherzoglich-Badischen Grabkapelle in Karlsruhe lenken den Blick auf ein ganz besonderes Detail der Ausstattung der fürstlichen Grablege. Denn es sind nicht nur die steinernen Mauern und Fassaden, die aufwendige Betreuung brauchen. In der Grabkapelle im Karlsruher Hardtwald hat sich eine hölzerne Tür am Abgang zur Gruft erhalten. Die Tür weist noch die originale Lederbespannung aus dem 19. Jahrhundert auf – allerdings gezeichnet von der langen Zeit. Das Leder zeigt Risse und Löcher. Hat hier der Zahn der Zeit genagt? Warum verändert Leder Farbe und Form so stark? Welche Maßnahmen lassen sich ergreifen, um das alte Material zu erhalten? Die Führung mit den beiden Diplomrestauratorinnen Lucie Selb und Melanie Konrad findet an zwei Terminen statt, um 13.00 und 15.30 Uhr. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung unter Telefon 062 21. 6 58 88 0 ist unbedingt erforderlich.
SERVICE
Europäischer Tag der Restaurierung
Sonntag, 10. Oktober 2021
SONDERFÜHRUNG
Großherzogliche Grabkapelle Karlsruhe
13.00 und 15.30 Uhr
Eine Tür trägt Leder
Referentinnen: Dipl.-Rest. Lucie Selb und Melanie Konrad M. A.
Dauer: 1 Stunde
PREIS
Eintritt frei
HINWEIS
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, daher ist die Anmeldung beim Servicecenter unter Tel. 062 21. 6 58 88 0 unbedingt erforderlich.
Alle Termine der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg finden sich auf dem Internetportal www.schloesser-und-gaerten.de.
HINWEISE – CORONAREGELN:
Für den Besuch der Monumente der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg gilt die 3-G-Regel: Es ist die Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises erforderlich. Ausgenommen sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre, Kinder mit sechs und sieben Jahren, die noch nicht eingeschult wurden, sowie Schülerinnen und Schüler, die als Nachweis den Schülerausweis vorzeigen können. In den Innenräumen besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (OP- oder FFP2-Maske). Es besteht eine Pflicht zur Erhebung und Datenverarbeitung der Kontaktdaten der Gäste zur eventuellen Infektionskettennachverfolgung gemäß § 6 Corona-Verordnung. Dies kann vor Ort, über die Luca-App oder über das Kontaktformular, das auf dem Internetportal der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg erfolgen.