Freitag, 30. Juli 2021

Schloss Solitude, Stuttgart | Allgemeines Rennsport – einst im Juli auf der Solitude: Sommeraktion „Souvenir“ sucht Fotos

Wie war das damals, als Schloss Solitude immer im Juli im Zentrum einer berühmten Rennstrecke lag? Wer hier ab 1950 Fotos gemacht hat, als die hochtourigen Rennwagen über die Bergstrecke rund um das Lustschloss rasten, kann jetzt bei der Sommeraktion „Souvenirs“ der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg mitmachen: Bei der Aktion geht es um Fotos – Erinnerungen an Erlebnisse in den Monumenten des Landes. Teilnehmen und gewinnen kann man mit Bildern aus den Jahren 1950 bis 2000. Die Aktion „Souvenirs“ geht bis zum 31. Oktober. Alle Infos findet man unter www.schloesser-und-gaerten.de/fotogewinnspiel.

FAST EINE HALBE MILLION MENSCHEN SAHEN DAS SOLITUDE-RENNEN

Die Solitude-Rennstrecke war bis einschließlich 1965 der Austragungsort des Solitude-Rennens für Motorräder und Automobile. Erstmals trafen sich die Motorsportler hier 1922; 1950 fand der erste „Große Preis von Deutschland“ für Motorräder auf der Solitude statt. Das Interesse der Menschen war enorm: Bei dem Motorradrennen von 1954 waren nach damaligen Schätzungen 435.000 Zuschauerinnen und Zuschauer an der Solitude versammelt!

 

WER HAT NOCH FOTOS?

Seit 1961 veranstaltete die Formel 1 vier Rennen auf der Solitude. Sie zählten allerdings schon damals nicht zur Weltmeisterschaft. Das letzte Solitude-Rennen wurde 1965 ausgetragen – immerhin noch vor 200.000 Zuschauern. Aus heutiger Sicht verständlich: Die Strecke war zu gefährlich – nicht nur für die Rennfahrer wegen ihrer scharfen Kurven und fehlenden Auslaufzonen. Es gab auch nicht genug Sicherheitsabstand zu den Schaulustigen, die oft direkt an der Strecke den Fahrern zujubelten – die Spannung muss enorm gewesen sein. Und viele haben damals Erinnerungsfotos gemacht, als Schloss Solitude das Zentrum eines Teils der Rennsportwelt war.

 

„SOUVENIRS“ UND DIE FOTO-KISTEN
„In den letzten Monaten haben wir alle oft aus unseren tollen Erinnerungen gelebt – mit den liebenswerten alten Fotos in Schachteln und Fotoalben“, sagt Frank Krawczyk, der Leiter des Bereichs Kommunikation bei den Staatlichen Schlössern und Gärten Baden-Württemberg. Ausflüge mit Schlossbesuchen, Spaziergänge in den historischen Gärten, große Veranstaltungen – von der Hochzeit bis zum historischen Ereignis in der Kulisse eines Schlosses: So entstehen über die Generationen hinweg die guten Erinnerungen. „Wie wichtig für die Menschen solche Erlebnisse sind, haben wir in der Zeit des Lockdowns besonders gespürt“, sagt Frank Krawczyk. Und es sind bedeutende Zeitzeugnisse: Die Bilder zeigen, wie man vor 60 Jahren lebte und sich fühlte, wie man sich 1970 anzog und welche Frisuren man 1980 trug. Die Staatlichen Schlösser und Gärten machen diese „Souvenirs“ jetzt zum Thema einer Sommeraktion mit Gewinnen und laden dazu ein, die privaten Erinnerungen einzusenden.

 

PRIVATE ERINNERUNGEN – WICHTIGE ZEUGNISSE
„Das sind alles liebenswerte Dokumente des eigenen Lebens – und zugleich zeigen sie uns, woher wir kommen, was uns im Leben wichtig ist und dass das schon seit Generationen so ist“, sagt Frank Krawczyk. In den vergangenen Monaten haben viele Menschen die Zeit genutzt und Schubladen und Schachteln aufgeräumt und dabei auch wieder den Blick auf die eigenen Bilder bekommen. Wer dabei Erinnerungen an Ausflüge in Schlösser, Gärten und Klöster Baden-Württembergs aus den Jahren von 1950 bis 2000 wiederentdeckt hat – von einem großen Ereignis, einem Ausflug, einer Familienfeier oder einem romantischen Augenblick zu zweit – kann die Fotos jetzt per Mail einsenden und nimmt an einer Verlosung der Staatlichen Schlösser und Gärten teil.

 

DIE MONUMENTE DES LANDES ALS ZIEL

Immer wieder sind die Monumente des Landes Schauplätze von großartigen Ereignissen. Etwa so einprägsame Erlebnisse wie der Winter, in dem der Neckar vor dem Heidelberger Schloss ganz zugefroren war. Oder der 9. September 1962, als der französische Präsident Charles de Gaulle im Schlosshof von Ludwigsburg seine in die Zukunft weisende „Rede an die deutsche Jugend“ hielt. Aber auch die eigene Märchenhochzeit etwa in Schloss Solitude ist ein historischer Moment – und ebenso der Ausflug mit den Freunden oder der Familie. Alle erinnerungsträchtigen Momente, die zwischen den Jahren 1950 und 2000 in den Schlössern, Gärten und Klöstern in Baden-Württemberg festgehalten wurden, können eingesandt werden.

 

TEILNAHME PER MAIL

Um teilnehmen zu können, kann man bis zum 31. Oktober 2021 maximal drei Bilder an die E-Mail-Adresse souvenir@ssg.bwl.de schicken. Voraussetzung ist, dass die Bilder als digitale Bilddateien (JPG, PDF, GIF) mit jeweils maximal 3 MB vorliegen. Ein Tipp der Staatlichen Schlösser und Gärten für die Teilnahme: einfach das Originalfoto mit einem Smartphone abfotografieren und die Bilddatei per E-Mail versenden. Neben der ausreichenden Auflösung des Bildes sollte man daran denken, eine kurze Notiz zum Bild und dem Aufnahmeort mitzusenden – sowie Adresse und Telefonnummer. Mit dem Einsenden der Fotos bestätigen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, dass sie die Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert haben.

 

WAS MAN GEWINNEN KANN

Als Hauptgewinn schenken die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg die Miete für einen ausgewählten Raum in einem Monument der Wahl. Außerdem gibt es 100 Schlosscards zu gewinnen. Informationen zu den Räumen, die man für sein privates Ereignis gewinnen kann, findet man komfortabel in der „Raumdatenbank“ unter www.schloesser-und-gaerten.de. Informationen zur Schlosscard findet man bei den Besuchsinformationen unter „Vergünstigungen, Schlosscard“. Teilnehmen dürfen alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Beschäftigte der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg und ihre Familienangehörigen sind ausgeschlossen.

 

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Mit dem Einsenden eines Fotos akzeptieren Teilnehmende die Teilnahmebedingungen des kostenlosen Fotogewinnspiels. Weiterhin wird zugesichert, dass Teilnehmende die alleinigen Verwertungsrechte an den eingereichten Fotos sowie das Einverständnis der abgebildeten Personen haben. Den Staatlichen Schlössern und Gärten Baden-Württemberg wird von den Teilnehmenden das Recht eingeräumt, die Fotos unentgeltlich auf der Website www.schloesser-und-gaerten.de, den Instagram- und Facebook-Accounts und in ausgewählten Print-Medien zeitlich und räumlich unbegrenzt zu veröffentlichen und zu verbreiten. Welche Fotos veröffentlicht werden, entscheiden die verantwortlichen Mitarbeiter der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg. Sie bestimmen die Gewinner. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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