VORSICHTIGE WIEDERÖFFNUNG BEI STABIL SINKENDER INZIDENZ
Mit dem Sinken der Inzidenzwerte können die Monumente im Land nach und nach wieder für Gäste zugänglich gemacht werden. Als Einrichtung des Landes folgen die Staatlichen Schlösser und Gärten den gültigen Gesetzen und Verordnungen zur Corona-Epidemie; maßgeblich dafür ist die Entscheidung der zuständigen Behörde im Landkreis. Am Samstag, den 22. Mai trat im Landkreis Rastatt die Bundesnotbremse außer Kraft und Kultureinrichtungen, in denen freie Rundgänge angeboten werden, können wieder öffnen. Gemäß der aktuellen Corona-Regelung sind Führungen in Innenräumen erst ab dem nächsten Öffnungsschritt möglich, wenn die Inzidenz im Landkreis 14 Tage lang weiter abgesunken ist. Da sowohl das Residenzschloss als auch Schloss Favorite Rastatt nur mit Führungen erkundet werden können, wird eine Wiederöffnung dieser beiden Monumente frühestens am 5. Juni erfolgen können. Das Wehrgeschichtliche Museum Rastatt soll zum gleichen Zeitpunkt wie das Residenzschloss wiedereröffnet werden, sodass den Besuchern ein weiteres attraktives Ziel zur Verfügung steht. Die Staatlichen Schlösser und Gärten hoffen, sobald wie möglich wieder ihre Gäste in den beiden Schlössern begrüßen zu können.
SERVICE
Das Residenzschloss und Schloss Favorite Rastatt sind zurzeit gemäß der Corona-Landesverordnung geschlossen.
ÖFFNUNGSZEITEN bei Wiederöffnung (vorerst eingeschränkt)
Residenzschloss Rastatt Do-So, Feiertage 11 bis 17 Uhr
Schloss Favorite Sa, So, Feiertage 11 bis 17 Uhr
KONTAKT
Residenzschloss Rastatt
Herrenstraße 18‒20
76437 Rastatt
Telefon +49(0)72 22.97 83 85
info@schloss-rastatt.de