INZIDENZWERT ÜBER 100 IM RHEIN-NECKAR-KREIS
Die Vorgaben der Corona-Verordnung sind eindeutig: Wenn der Inzidenzwert drei Tage über 100 liegt, müssen die Lockerungen zurückgenommen werden. Zuständig für die Feststellung und Anordnung ist der jeweilige Stadt- oder Landkreis. Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg hatten den Schlossgarten ab dem 10. März wegen der gesunkenen Werte öffnen können – allerdings nur für Besitzerinnen und Besitzer von Dauerkarten und in den letzten Tagen mit Vorbuchung und Zeitfenster. Am Montagabend hat das zuständige Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis nun offiziell festgestellt: „Für das Gebiet des Rhein-Neckar-Kreises ist die 7-Tages-Inzidenz seit drei Tagen über der Inzidenzgrenze von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.“ Damit müssen die Lockerungen zurückgenommen werden und der Schlossgarten schließt ab Mittwoch, 24. März, wieder seine Tore.
DIE VERFÜGUNG DES LANDKREISES GILT
„Daran sind wir absolut gebunden“, erklärt Michael Hörrmann, der Geschäftsführer der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg. „Wir haben im März versucht, im Rahmen der Möglichkeiten so viele Monumente wie möglich wieder für die Bevölkerung zu öffnen.“ Um die notwendige Beschränkung bei den Gästezahlen einhalten zu können, haben die Staatlichen Schlösser und Gärten unter anderem mit Vorbuchungen und Zeitfenstern gearbeitet. Die Corona-Verordnung sieht vor, dass bei Inzidenzwerten über 100 an mehr als drei Tagen viele Einrichtungen wieder schließen müssen. Michael Hörrmann ergänzt: „Wir hoffen jetzt sehr, dass wir die Monumente des Landes bald wieder öffnen dürfen – in Schwetzingen, aber auch im ganzen Land.“ Die Wiederöffnung des Schlossgartens ist abhängig vom Inzidenzwert im Rhein-Neckar-Kreis und wird auf der Internetseite www.schloss-schwetzingen.de und in der Presse bekanntgegeben.