WIEDERERÖFFNUNG NACH DEM LOCKDOWN
Nach dem Lockdown im Winter konnten die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg Anfang März eins ums andere wieder die historischen Monumente des Landes zugänglich machen – unter konsequenter Einhaltung aller Distanzregeln und Hygienevorschriften der Corona-Verordnung. Nun sind die Inzidenzwerte im Landkreis Reutlingen so gestiegen, dass das Residenzschloss Urach wieder geschlossen werden muss.
LANDESVERORDNUNG REGELT DAS VORGEHEN
Die Öffnung aller Monumente ist abhängig von der Entwicklung der Inzidenzzahlen im jeweiligen Stadt- oder Landkreis. Das Vorgehen richtet sich dabei nach den Regeln der geltenden Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. In geöffneten Monumenten gelten die aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln. Das Tragen einer FFP2- oder OP-Maske in den Gebäuden ist verpflichtend. Alle aktuellen Öffnungstermine finden sich auf der Internetseite der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg.