GRUNDLAGE IST DIE ANORDNUNG DES LANDRATSAMTES
Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg haben die Entscheidung auf der Grundlage der Anordnung des zuständigen Landratsamtes getroffen: Auf der Homepage www.landkreis-sigmaringen.de wird bekannt gegeben, dass der Betrieb von Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologischen und botanischen Gärten für den Publikumsverkehr ab dem 20. März untersagt ist. Erst in dieser Woche haben die Staatlichen Schlösser und Gärten auf der Heuneburg, der keltischen Stadt Pyrene, den Frühjahrsbetrieb wieder aufgenommen.
HEUNEBURG – STADT PYRENE
Sehnsüchtig erwartet, wurden im März nach und nach die Monumente im Land wieder geöffnet –immer mit dem Blick auf die Corona-Werte in der jeweiligen Region. Jetzt machen es die konstant hohen Inzidenzzahlen im Landkreis unumgänglich, die Öffnung rückgängig zu machen. Die Öffnung aller Monumente in Baden-Württemberg ist abhängig von der Entwicklung der Inzidenzzahlen im jeweiligen Stadt- oder Landkreis. Die aktuellen Öffnungstermine für die einzelnen Monumente finden sich auf der Internetseite der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg.