EINLASS MIT JAHRESKARTE UND ZEITBUCHUNG
Bisher war es an den Wochentagen möglich, dass die Besitzerinnen und Besitzer von Dauerkarten den Garten der kurfürstlichen Sommerresidenz an Wochentagen ohne feste Buchung besuchen konnten. Mit dem über 50 gestiegenen Inzidenzwert reicht der Kontaktbogen zur Nachverfolgung nicht mehr – das schreiben die Regeln der Corona-Landesverordnung vor. Was bisher nur an Wochenenden und Feiertagen galt, wird nun auch an den Wochentagen wirksam: Es muss vorab ein Zeitfenster gebucht werden. Gebucht werden können Besuche zwischen 9 und 17 Uhr; der Besuch ist auf zwei Stunden angelegt. Den Buchungslink findet man auf der Internetseite von Schloss Schwetzingen www.schloss-schwetzingen.de oder direkt unter www.reservierung-schloss-schwetzingen.de.
KONTAKTBOGEN AUF DER INTERNETSEITE
Die Zeitfenster müssen auf der Homepage gebucht werden. Für die Gäste gelten folgende Regelungen: Wenn eine Jahreskarte bereits vorhanden ist, die Kontaktdaten aber noch nicht erfasst sind, sucht man sich über den Buchungslink das Zeitfenster aus und fügt seine Kontaktdaten ein. Mit der E-Mail-Bestätigung erhält der Gast einen QR-Code, den er zusammen mit der Jahreskarte am Eingang vorzeigt. Für die Registrierung wird empfohlen, Account und Passwort zu hinterlegen. Wenn eine Registrierung bereits vorhanden ist, muss nur noch das Zeitfenster gewählt werden; eine E-Mail-Bestätigung mit QR-Code erfolgt auf die bekannte Adresse. Wer noch kein Jahreskarteninhaber ist, bucht das Zeitfenster, gibt seine Kontaktdaten an und erhält eine Bestätigungsmail mit QR-Code; die Hinterlegung der Daten wird empfohlen. An der Schlosskasse vor Ort kann dann die – neue - Jahreskarte gekauft werden. Abgelaufene Jahreskarten werden an der Schlosskasse verlängert. Tageskarten sind momentan nicht erhältlich.
Wer zur vorgebuchten Zeit an den Eingang zum Schlossgarten kommt, muss Buchungscode, Jahreskarte und QR-Code vorzeigen können.
MASKENPFLICHT AN ALLEN ENGSTELLEN
Die Staatlichen Schlösser und Gärten bitten um Verständnis, dass nur eine Buchung je Dauerkarte und Tag möglich ist. Kinder über sechs Jahre müssen erfasst werden, da sie eintrittspflichtig sind. Letzter Einlass in den Schlossgarten ist um 17 Uhr. Bis zur Umstellung auf die Sommerzeit schließt der Schlossgarten seine Tore um 18 Uhr. Es gilt die Pflicht zum Tragen einer Maske (medizinische Maske oder FFP2-Maske) an allen Ein- und Ausgängen, an Engstellen und im Bereich der Toiletten. Seit der Wiedereröffnung können auch die neuen Jahreskarten an der Hauptkasse am Schlossplatz erworben werden.
INFORMATION
Geöffnet für alle, die im Besitz einer Jahreskarte sind, wird der Schlossgarten Schwetzingen. Schloss Schwetzingen muss vorerst nach wie vor geschlossen bleiben.
Buchung für den Eintritt in den Schlosskarten sind ausschließlich für die Inhaberinnen und Inhaber von Jahreskarten über den Link auf der Internetseite von Schloss Schwetzingen www.schloss-schwetzingen.de oder direkt unter www.reservierung-schloss-schwetzingen.de möglich.
Für Personen die keinen Emailaccount oder PC haben, bietet die Schlossverwaltung die Möglichkeit, die Datenerfassung telefonisch oder vor Ort vornehmen zu lassen.
Öffnungszeiten ab 11. 03. bis zunächst 31.03., Montag bis Freitag 09:00 bis 11:00 Uhr
Besucherzentrum Schloss Schwetzingen oder telefonisch unter 06202 81 415.