DER FRIEDEN VON LUNÉVILLE
Mit dem Friedensschluss von Lunéville endete am 9. Februar 1801 ein mehrjähriger Krieg zwischen Frankreich und Österreich. Damit fielen die seit 1795 besetzten deutschen Gebiete links des Rheins dauerhaft an Frankreich. Von diesen Gewinnen gestärkt, setzte Napoleon seine Pläne um, auch den deutschen Südwesten neu zu ordnen: Mit Entschädigungen für die verlorenen Territorien wollte Frankreich unter anderem die Markgrafschaft Baden und das Herzogtum Württemberg als Bündnispartner an sich binden.
DER REICHSDEPUDATIONSHAUPTSCHLUSS UND DIE FOLGEN
Mit dem Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 gelang Frankreich ein weiterer bedeutender Schritt: Die Entschädigungen für die südwestdeutschen Herrscher wurden konkret vertraglich geregelt. Der Besitz fast aller geistlicher Fürsten, von Klöstern und Reichsabteien wurde eingezogen und den Herrschern Badens, Württembergs und Bayerns übereignet.
MANNHEIM WIRD BADISCH
Der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 besiegelte zugleich das Ende der Kurpfalz als Kurfürstentum des Heiligen Römischen Reichs. Kaum 80 Jahre zuvor hatte der damalige Kurfürst Carl Philipp 1720 den Bau einer eindrucksvollen Residenz in Mannheim begonnen, um seinen Machtanspruch zu unterstreichen. Unter seinem Nachfolger Carl Theodor wurde die Residenz zu einer der größten Schlossanlagen im damaligen Europa ausgebaut. Als großer Förderer von Kunst, Kultur und Wissenschaft ließ der Kurfürst unter anderem die Kunst- und wissenschaftlichen Sammlungen, die Hofbibliothek und das Archiv in den Ostflügel der Residenz integrieren. Carl Theodor erbte 1777 den bayrischen Kurfürstenthron und musste seine Residenz nach München verlegen. Sein Tod im Jahr 1799 fiel in die Zeit der Koalitionskriege und ein Umbruch stand bevor: Nur noch vier weitere Jahre sollte das pfälzische Kurfürstentum existieren.
DIE EHEMALIGE RESIDENZ WIRD WEITERHIN GENUTZT
Mit der Auflösung der Kurpfalz im Zuge der napoleonischen Neuordnung fielen 1803 die rechtsrheinischen Gebiete und damit auch Mannheim an Baden - an Markgraf Karl Friedrich, der im gleichen Jahr von Napoleon zum Kurfürsten und 1806 zum Großherzog ernannt wurde. Die Funktion der riesigen Mannheimer Schlossanlage als Hauptresidenz war vorbei: Unter Karl Friedrich erhielt das Schloss den Status einer großherzoglichen Nebenresidenz am Rande des neuen badischen Territoriums, Regierungssitz wurde Karlsruhe. Die Anlage wurde nun neu genutzt: Bis 1811 bewohnte das Erbgroßherzogspaar Carl von Baden und Stéphanie de Beauharnais das Schloss. Früh verwitwet kehrte Stéphanie 1818 nach Mannheim zurück. Das ehemalige kurfürstliche Appartement ließ sie im modernen Empire-Stil einrichten. Durch die Privatgesellschaften der Großherzoginwitwe mit Lesungen und Musik erlebte Schloss Mannheim seine zweite Blüte. Nach ihrem Tod 1860 wurde die Hofhaltung in Mannheim aufgelöst.
INFORMATION
Aktuell ist das Barockschloss Mannheim wie alle Monumente der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen des Landes geschlossen.
www.schloss-Mannheim.de
www.schloesser-und-gaerten.de