VERANSTALTUNGSPLANUNG NUR MIT GRÖßERER UMSICHT
„Derzeit müssen wir wieder jedes unserer Publikumsangebote auf den Prüfstand stellen, um weiterhin gewährleisten zu können, dass der Besuch in den Monumenten des Landes für alle sicher bleibt“, erklärt Michael Hörrmann, der Geschäftsführer der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg. „Es ist bei jeder Absage für uns und für alle Beteiligten enorm bedauerlich. Aber die aktuelle Corona-Situation und die geltende Verordnung des Landes fordern von uns klare Entscheidungen, damit wir unseren Gästen den Besuch in den Monumenten weiterhin sicher ermöglichen können.“ Angesichts der enorm gestiegenen Infektionszahlen hat die Landesregierung am 19. Oktober eine neue Corona-Verordnung erlassen, die derzeit umgesetzt wird – auch im Schlossgarten Schwetzingen.
RÜCKGABE DER TICKETS
Die „Fantasien der Vergänglichkeit“, geplant für den am 30. und 31. Oktober mit jeweils zwei Terminen, sollten poetische Rundgänge im Seepferdchengarten bieten. Aufgrund der derzeitigen Gegebenheiten und der momentanen Fallzahlen wird die Veranstaltung Fantasien der Vergänglichkeit leider nicht stattfinden.
„Uns liegt der Schutz unserer Gäste ebenso wie der der Mitarbeiter und der Künstlerinnen und Künstler sehr am Herzen“, erklärt Sandra Moritz. „Da blieb uns nichts anderes übrig, als uns nun zu diesem Schritt zu entschließen“. Zugleich hofft man in der Schlossverwaltung auf die Zeit nach der akuten Corona-Situation: Dann soll das Konzept in einer neuen Veranstaltung umgesetzt werden. Bereits gekaufte Tickets nimmt die Schlossverwaltung zurück und erstattet die Kosten. Zur Regelung können sich die Kunden an die Email-Adresse info@schloss-schwetzingen.de wenden.
SERVICE UND INFORMATION
Aktionswochenende „Fantasien der Vergänglichkeit“
Rücknahme der Tickets unter info@schloss-schwetzingen.de