APP „Monument BW“ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg sind bemüht, ihre mobile Anwendung (App) in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die mobile Anwendung (App) „Monument BW“.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese mobile Anwendung ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach § 10 Absatz 2 L-BGG wird vorübergehend geltend gemacht für die folgenden Inhalte und Funktionen.

  • Die technischen Aspekte, die systemeigene Voreinstellungen zur Barrierefreiheit nutzbar machen, wurden noch nicht vollständig geschaffen. Die App ist bislang nur eingeschränkt mit einem Screen Reader zugänglich. Eine Anpassung der Schriftgröße ist momentan nur eingeschränkt möglich, doch der Großteil der Inhalte ist als Audiospur abrufbar. Es sind bei Bildern und Grafiken keine alternativen Texte hinterlegt. Videos stehen derzeit ohne Untertitel zur Verfügung, verfügen jedoch über eine Kurzbeschreibung unterhalb des Videos.
    Wir sind bemüht, die genannten Punkte schnellstmöglich zu verbessern. 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.06.2021 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 24.06.2021 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung der App „Monument BW“ auffallen, dann können Sie sich bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das unten vorgesehene Kontaktformular.

Wir rufen Sie auch gerne zurück.
   

Sie können uns auch per Post kontaktieren:
  

Staatliche Schlösser und Gärten
Baden-Württemberg
Schlossraum 22a
76646 Bruchsal

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese App „Monument BW“ den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
   

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
   

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

    
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

   

    

Kontaktformular

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