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Staatliche Schlösser und Gärten Baden‑Württemberg
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APP „Monument BW“Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg sind bemüht, ihre mobile Anwendung (App) in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die mobile Anwendung (App) „Monument BW“.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese mobile Anwendung ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
 

2. Welche Bereiche im Fokus unserer Bemühungen standen

Wir haben darauf geachtet, dass unsere App möglichst barrierefrei für alle zugänglich ist. Die größtmögliche Nutzbarkeit und Benutzerfreundlichkeit für möglichst viele Menschen stand im Mittelpunkt. 

  • Die App lässt sich mit Screenreadern wie VoiceOver (iOS) oder TalkBack (Android) bedienen.
  • Schaltflächen und Bilder enthalten beschreibende Alternativtexte.
  • Die App verfügt über hohe Kontraste.
  • Eine Anpassung der Schriftgröße ist teilweise möglich, der Großteil der Inhalte ist als Audiospur abrufbar.
  • Die App lässt sich grundsätzlich auch ohne Ton nutzen.
  • Eine Liste von Touren in Leichter Sprache steht jederzeit im Seitenmenü verfügbar.
  • Die Navigation ist klar strukturiert und leicht verständlich.
  • Die App ist kostenfrei verfügbar.

Einige Inhalte oder Funktionen sind noch nicht vollständig barrierefrei. Das betrifft aktuell:

  • Einzelne interaktive Elemente, z. B. Touren mit Kartennavigation.
  • Vereinzelte Texte können im Screenreader noch keine korrekte Rolle und Wert ausgeben (H1, H2, H3, Fettschrift, Kursivschrift).
  • Die horizontale Ausrichtung des Bildschirms ist nur für bestimmte Funktionen wie Detailansichten von Videos und Bildern sowie bei Ansichten, die eine Tastatureingabe erfordern verfügbar.

Wir bemühen uns, diese Punkte so schnell wie möglich zu verbessern.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.06.2021 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 23.09.2025 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung der App „Monument BW“ auffallen, dann können Sie sich bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das unten vorgesehene Kontaktformular.

Wir rufen Sie auch gerne zurück.
   

Sie können uns auch per Post kontaktieren:
  

Staatliche Schlösser und Gärten
Baden-Württemberg
Schlossraum 22a
76646 Bruchsal

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese App „Monument BW“ den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
   

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
   

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

    
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

   

    

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