AktionstagWORLD CLEANUP DAY

Symbol für Veranstaltungen
Grabkapelle auf dem Württemberg
Veranstaltung
Termin: Samstag, 18.09.2021, 11:00

Um den Schutz der Umwelt und der Natur geht es beim „World Cleanup Day“. Immer am 3. Samstag im September wird Müll gesammelt und saubergemacht ‒ weltweit. Koordiniert wird der Aktionstag in Deutschland vom Verein „Let’s Do It! Germany e. V.“. In diesem Jahr beteiligen sich erstmals die Staatlichen Schlösser und Gärten gemeinsam mit dem Team des 1819 Bistro an dem Aktionstag. Die Idee zur Teilnahme stammt von Ina Fischer, der Betreiberin des 1819 Bistro, der das Thema Nachhaltigkeit sehr wichtig ist. Im neuen Bistro an der Grabkapelle gehört zur Nachhaltigkeit natürlich vor allem, dass Zutaten und Produkte aus der Region das Angebot bestimmen, aber die aktive Verantwortung für die eigene Umgebung ist ebenfalls von Bedeutung.

Gesammelt werden darf der Müll überall auf dem Württemberg und in Rotenberg, ganz egal, ob in den Weinbergen, im Wald oder auf den Straßen der Umgebung. Die Sammelaktion läuft von 11.00 bis 18.00 Uhr. Mitmachen dürfen alle – allein oder als Gruppe. Die Ausrüstung wie Zangen, Handschuhe und Müllsäcke gibt es, sofern sie nicht selbst mitgebracht wird, am Eingang zum Priesterhaus und als kleines Dankeschön für alle, die mithelfen, halten das 1819 Bistro und der Museumsshop kleine Überraschungen bereit.

Service

Adresse

Grabkapelle auf dem Württemberg
Württembergstraße 340
70327 Stuttgart

Hinweis

Aktuelle Information rund um den Aktionstag erhält man auf den Facebook- und Instagram-Accounts @GrabkapelleWürttembergStuttgart und @1819bistro.

Corona-Virus COVID-19

Für den Besuch der Grabkapelle auf dem Württemberg gilt der 3-G-Nachweis: Es muss eine Impfdokumentation (Impfpass oder Impfbescheinigung) über eine vollständige Impfung (vor mindestens 14 Tagen), eine Bescheinigung über eine mittels PCR-Test bestätigte Infektion (nicht älter als 6 Monate), ein negativer Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) einer offiziellen Teststelle (Testzentrum, Apotheke oder ähnliches) oder ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorgelegt werden. Ausgenommen sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre, Kinder mit sechs und sieben Jahren, die noch nicht eingeschult wurden, sowie Schülerinnen und Schüler, die als Nachweis den Schülerausweis vorzeigen können. Es besteht eine Pflicht zur Erhebung und Datenverarbeitung der Kontaktdaten der Gäste zur eventuellen Infektionskettennachverfolgung gemäß § 6 Corona-Verordnung. Dies kann vor Ort, über die Luca-App oder über ein Kontaktformular erfolgen, das auf dem Internetportal der Staatlichen Schlösser und Gärten heruntergeladen werden kann.