AUSSERHALB DES TRUBEL Für FamilienModemuseum

Symbol für Sonderführungskategorie „Kinder & Familie“
Residenzschloss Ludwigsburg
Sonderführung: Kinder & Familie
Termin: Donnerstag, 26.08.2021, 14:30

Außerhalb des Trubels und ganz individuell: Familiengerechte Führung durch das Modemuseum, das ansonsten Corona bedingt für den Publikumsbesuch geschlossen ist.

Service

Adresse

Residenzschloss Ludwigsburg
Schlossstraße 30
71634 Ludwigsburg

Information und Anmeldung

Eine Anmeldung ist bei Sonderführungen unbedingt erforderlich:
Hotline Residenzschloss Ludwigsburg
Telefon +49(0)71 41. 18 64 00
Telefax +49(0)71 41. 18 64 50
info@schloss-ludwigsburg.de

Bei der Anmeldung sind die vollständige Adresse, die Handynummer und die Anzahl der Teilnehmenden (Erwachsene / Ermäßigte) mit anzugeben.

Kartenverkauf

Schlosskasse

Treffpunkt

Schlosskasse

Dauer

1 Stunde

Teilnehmerzahl

maximal 15 Personen 

Preis

Erwachsene 11,00 €
Ermäßigt 5,50 €
Familie 27,50 €

Corona-Virus COVID-19

Für die Führungen gilt die Einhaltung der nachfolgenden Vorgaben:

  • Der Besuch der Führung ist nur nach einer verpflichtenden Voranmeldung unter der angegebenen Telefonnummer möglich.
  • Nach der Corona-Verordnung der Landesregierung von Baden-Württemberg gilt für den Besuch der 3G-Nachweis, das heißt die Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises: Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises: Es muss eine Impfdokumentation (Impfpass oder Impfbescheinigung) über eine vollständige Impfung (vor mindestens 14 Tagen), eine Bescheinigung über eine mittels PCR-Test bestätigte Infektion (nicht älter als 6 Monate), ein negativer Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) einer offiziellen Teststelle (Testzentrum, Apotheke oder ähnliches) oder ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorgelegt werden. Ausgenommen sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre, Kinder mit sechs und sieben Jahren, die noch nicht eingeschult wurden, sowie Schülerinnen und Schüler, die als Nachweis den Schülerausweis vorzeigen können.
  • Nach der Corona-Verordnung der Landesregierung von Baden-Württemberg sind wir verpflichtet, die Kontaktdaten wie Name und Vorname, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse sowie Datum des Besuchs, Uhrzeit (von – bis), Startzeitpunkt der Führung abzufragen. Die Erhebung soll einer möglichst schnellen Nachverfolgbarkeit der Infektionsketten mit dem Virus dienen. Diese Daten werden 4 Wochen lang gespeichert.
  • Es gilt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Dies gilt sowohl für die Besucher*innen als auch für das Führungspersonal.
  • Die Teilnehmerzahl wird auf eine bestimme Maximalanzahl beschränkt.
  • Der Mindestabstand zwischen jedem Beteiligten von 1,5 Metern, wenn möglich sogar 2 Metern, kann während der ganzen Führung garantiert werden.