„Musik in Lorch“ – KlosterkonzertKlänge des Nordens

Symbol für Konzerte und Theateraufführungen
Kloster Lorch
Konzert & Theater
Veranstaltung mit: Grieg Quartett Leipzig
Termin: Sonntag, 24.10.2021, 19:00

Das Grieg Quartett Leipzig, 2016 von vier Musikern des Gewandhausorchesters gegründet ist mittlerweile zu einer festen Größe im Leipziger Musikleben geworden. Mit Auftritten im Gewandhaus, in der Grieg-Begegnungsstätte, dem Mendelssohn- und Schumannhaus u.a. war es mit vielfältigem Repertoire zu erleben.

Das Grieg Quartett versucht, die Tradition des Gewandhausorchesters und großer europäischer und amerikanischer Quartette weiterzureichen mit der großartigsten Musik, die unsere größten Komponisten hervorgebracht haben – der Literatur für Streichquartett! Die Mitglieder sind Elisabeth Dingstad, Gunnar Harms (Violinen), Immo Schaar (Viola) und Christoph Vietz (Violoncello).

Zu Griegs 175. Geburtstag spielte es beim Festakt vor dem norwegischen Botschafter in Deutschland und sieht es als ein eines seiner Ziele an, Griegs Musik mit der Musikstadt Leipzig im Bewusstsein zu verknüpfen und das vielfältige Repertoire an skandinavischer Musik für Streichquartett einem breiten Publikum nahe zu bringen.

Dem Publikum im Kloster Lorch präsentieren sie von Joseph Haydn das Streichquartett C-Dur op.54/2, von Edvard Grieg das Streichquartett F-Dur und von Jean Sibelius das Streichquartett d-Moll op.56 “Voces intimae”.

Veranstalter: „Musik in Lorch“

Service

Adresse

Kloster Lorch
73547 Lorch

Kartenverkauf

Tickets nur unter: info@kloster-lorch.com

Treffpunkt

Kloster Lorch Refektorium

Dauer

1 bis 1,5 Stunden

Preis

Pro Person 20,00 €

Corona-Virus COVID-19

Nach der Corona-Verordnung der baden-württembergischen Landesregierung vom 15. September 2021 gilt für diese Veranstaltung der sogenannte 3G-Nachweis: Das heißt, alle Gäste müssen eine Impfdokumentation (Impfpass oder Impfbescheinigung) über eine vollständige Impfung (vor mindestens 14 Tagen), eine Bescheinigung über eine mittels PCR-Test bestätigte Infektion (nicht älter als 6 Monate) oder einen negativen Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) einer offiziellen Teststelle (Testzentrum, Apotheke oder ähnliches) vorlegen. Ausgenommen sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre, Kinder bis einschließlich sieben Jahren, die noch nicht eingeschult wurden, sowie Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule.

Außerdem werden die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher erfasst, wahlweise vor Ort oder digital über die Luca-App. Das Kontaktformular kann auch online ausgefüllt werden oder als PDF-Datei heruntergeladen und ausgefüllt abgegeben werden.

Darüber hinaus gelten die bekannten Abstands- und Hygieneregeln sowie im Innenbereich das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske. Im Außenbereich entfällt die Maskenpflicht, es sei denn, es ist davon auszugehen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann.