Tagung301 Jahre Residenz Mannheim

Symbol für Veranstaltungen
Barockschloss Mannheim
Veranstaltung
Termin: Samstag, 06.11.2021, 09:00
Dauer: ganztägig

Die zweitägige Tagung thematisiert die Geschichte des Barockschlosses Mannheim von der Grundsteinlegung bis zur digitalen Rekonstruktion.

Im Juli 1720 legte Kurfürst Carl Philipp von der Pfalz den Grundstein des Mannheimer Schlosses.

In erstaunlich kurzer Zeit entstand eines der größten Barockschlösser Europas. Die Residenz des ruhmreichen Türkenkriegers Carl Philipp war eine Machtdemonstration der Wittelsbacher Linie Pfalz-Neuburg. 1778 gelangte der Großteil der prunkvollen Ausstattung und der berühmten Sammlungen durch den Umzug des Hofes nach Bayern oder ging verloren. Das verwaiste Schloss wurde erst badische Nebenresidenz, dann Behördensitz und städtisches Museum. Heute ist in dem im Zweiten Weltkrieg bis auf die Außenmauern weitestgehend zerstörten Schloss die Universität Mannheim untergebracht und ein Teil des Corps de Logis wird als Schlossmuseum von den Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg verwaltet. Doch die glanzvolle Zeit der Pfälzer Kurfürsten ist kaum mehr erlebbar. 2018 eröffnete die Digitalisierungsoffensive des Landes Baden-Württemberg neue Chancen: Innovative Technik und virtuelle Rekonstruktion machen das verlorene Kulturerbe von Schlössern und Burgen wieder erlebbar. Die zum Schlossjubiläum 2020 geplante Tagung, die pandemie-bedingt verschoben werden musste, nimmt die virtuelle Rekonstruktion des verlorenen Appartements samt Prunkschlafzimmer Carl Philipps ins Zentrum.

Service

Alle Termine dieser Veranstaltung

Freitag, 5. November 2021 | 11:00 Uhr11.00 – 20.00 Uhr
Samstag, 6. November 2021 | 09:00 Uhr09.00 – 18.00 Uhr

Adresse

Barockschloss Mannheim
Bismarckstraße
Schloss Mittelbau
68161 Mannheim

Corona-Virus COVID-19

Nach der Corona-Verordnung der baden-württembergischen Landesregierung gilt für diese Veranstaltung der sogenannte 3G-Nachweis: Das heißt, alle Gäste müssen eine Impfdokumentation (Impfpass oder Impfbescheinigung) über eine vollständige Impfung (vor mindestens 14 Tagen), eine Bescheinigung über eine mittels PCR-Test bestätigte Infektion (nicht älter als 6 Monate) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen. Ausgenommen von der PCR-Test-Pflicht sind Kinder bis einschließlich 5 Jahre, Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind, Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule), Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich), Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich), Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich), Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich).

Außerdem werden die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher erfasst, wahlweise vor Ort oder digital über die Luca-App. Das Kontaktformular kann auch online ausgefüllt werden oder als PDF-Datei heruntergeladen und ausgefüllt abgegeben werden.

Darüber hinaus gelten die bekannten Abstands- und Hygieneregeln sowie im Innenbereich das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske. Im Außenbereich entfällt die Maskenpflicht, es sei denn, es ist davon auszugehen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann.