Erklärung zur Barriere·freiheit in Leichter Sprache

Illustration "Hinweise"

Jeder soll diese Internet·seite lesen können. 
Auch Menschen mit Behinderung. 
Manche Menschen können Internet·seiten nicht gut lesen. 
Zum Beispiel Menschen mit Lern·schwierigkeiten. 
Deshalb sollen Internet·seiten barrierefrei sein. 

 

Das steht in einem Gesetz. 
Das Gesetz heißt: 
Landes·behinderten·gleichstellungs·gesetz. 
Es wird so abgekürzt: L-BGG. 
Das Gesetz gilt nur im Bundes·land Baden-Württemberg. 
Die Regel für barrierefreie Internet·seiten steht im Paragraf 10.

 

Auch diese Internet·seite soll barrierefrei sein. 
Wir bemühen uns schon seit langer Zeit darum. 
Das sind wir: 
die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg. 
Das sind unsere Internet·seiten: 
Die Haupt·seite unter www.schloesser-und-gaerten.de 
Die Seiten von unseren Sehenswürdigkeiten. 
Diese Seiten sind in die Haupt·seite mit aufgenommen. 

Wie barrierefrei ist diese Internet·seite?

Screenshot Portalseite "Leichte Sprache"

Es gibt einen Test für Internet·seiten.
Beim Test wird geprüft: 

  • Ist die Internet·seite barrierefrei? 
  • Gibt es noch Barrieren auf der Internet·seite? 
  • Welche Barrieren gibt es noch?

Der Test wird nach festen Regeln gemacht.
Die Regeln heißen: 
Barrierefreie-Informations·technik-Verordnung.
Das kürzt man so ab: BITV.
Der Test heißt: BITV-Test. 
Den Test macht der BITV-Test-Prüf·verbund. 
Für den Test nimmt der Prüf·verbund die BITV vom 21. Mai 2019.
 

Wir haben die Internet·seite testen lassen. 
Das war am 21. Dezember 2020. 
Beim Test kam raus:  
• Die Internet·seite ist schon fast barrierefrei.
• Es gibt nur noch eine Barriere.
• Die Barriere ist:  
Die PDF-Dokumente auf der Seite sind nicht barrierefrei. 
PDF ist der Name für bestimmte Dokumente.  
Zum Beispiel stellen wir Info·hefte als PDF auf die Seite.  
Aber manche Menschen können PDF nicht gut lesen.  
Zum Beispiel weil sie blind sind.  
Blinde Menschen haben Programme zum Vorlesen.  
Aber die Programme können unsere PDF nicht gut vorlesen.  
Vielleicht geht es Ihnen auch so?  
Haben Sie ein PDF auf unserer Seite gefunden 
und Sie können es nicht lesen?  
Dann rufen Sie uns bitte an.  
Telefon: 0 72 51 74 27 70 
Unsere Mitarbeiter am Telefon sagen Ihnen: 
Das steht im PDF.  

   

Diesen Text haben wir am 8. Februar 2021 geschrieben. 
Wir haben den Text am 8. Februar 2021 zuletzt aktualisiert. 

Kontakt

Illustration "Kontakt"

Vielleicht sind Ihnen schon Barrieren auf dieser Internet·seite aufgefallen. 
Sie können uns die Barrieren gerne melden. 
Bitte nutzen Sie dafür unser Kontakt·formular. 
Das Kontakt·formular finden Sie hier: 
 Kontakt·formular (Bitte hier klicken)
Wir rufen Sie auch gerne zurück. 

Sie können uns auch einen Brief schreiben an: 
Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg
Schlossraum 22a
76646 Bruchsal

Probleme mit dem Kontakt

Illustration "Kontakt"

Vielleicht haben Sie uns eine Barriere gemeldet. 
Und Sie warten schon lange auf eine Antwort von uns. 
Aber wir haben uns noch nicht bei Ihnen zurück gemeldet. 

In diesem Fall können Sie sich an eine weitere Person wenden. 
Zum Beispiel an Simone Fischer  
Frau Fischer ist Landes-Behinderten·beauftragte. 
Das heißt: 
Sie kümmert sich um Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg. 
Sie setzt die Rechte für Menschen mit Behinderung durch. 

Das sind die Kontakt·daten von Frau Fischer: 
Landes-Behinderten·beauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behinderten·beauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 07 11 27 93 360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de (bitte hier klicken, um eine E-Mail zu schreiben)

Oder Sie wenden sich an den Behinderten·beauftragten bei Ihnen vor Ort.
Die Kontakt·daten von Ihrem Behinderten·beauftragten vor Ort
finden Sie auf der Internet·seite von Ihrer Stadt oder Ihrem Land·kreis.