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Staatliche Schlösser und Gärten Baden‑Württemberg
Châteaux et jardins publics du Bade-Wurtemberg

vendredi, 5. décembre 2025

Chapelle funéraire du Wurtemberg | Généralités Jahresstart ohne Böller und Raketen: Feuerwerksverbot an beiden Monumenten

Wie in den Vorjahren herrscht auch 2025 am Mittwoch, 31. Dezember, rings um die Grabkapelle auf dem Württemberg und Schloss Solitude ein generelles Feuerwerksverbot. Die Maßnahme erfolgt zum Schutz der historischen Gebäude, der Natur und auch der Besucherinnen und Besucher, die den Jahreswechsel von den Anhöhen genießen wollen. Sicherheitskräfte vor Ort kontrollieren die Einhaltung des Verbots. Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg bitten um Verständnis.

Silvesterfreude mit Rücksicht

Sowohl von der Grabkapelle auf dem Württemberg als auch von der weitläufigen Parkanlage rund um Schloss Solitude genießen Besucherinnen und Besucher jeden Tag den Ausblick über Stuttgart und die umliegende Landschaft. Für viele Gäste sind beide Monumente ideale Orte, um an Silvester das Feuerwerk in der Stadt beobachten zu können. „Wir wissen, wie beliebt die beiden Monumente als Aussichtspunkte in dieser Nacht sind und freuen uns auch darüber, dass viele hier ins neue Jahr starten wollen“, erklärt Stephan Hurst, Leiter der Schlossverwaltung Ludwigsburg, zu der sowohl das Schloss Solitude als auch die Grabkapelle gehören. „Hierfür gibt es jedoch Regeln, an die sich die Besucherinnen und Besucher halten müssen.“ Dazu zählt ein generelles Feuerwerksverbot rund um die Monumente. Die Maßnahme ist notwendig, um die kostbare historische Substanz des Schlosses und der Grabkapelle vor Schäden von irrfliegenden Raketen und Böllern zu bewahren. Es schützt ebenso die Menschen vor Ort. Um die Einhaltung zu kontrollieren, ist ein Sicherheitsdienst vor Ort. 

Sauber und sicher 

Neben der Sicherheit der beiden Monumente und der Gäste kommt die Maßnahme auch der Natur zugute: Durch das Verbot von Raketen und anderer Knallkörper wird unnötiger Müll und Verschmutzung vermieden. Die Schlossverwaltung bittet die Besucherinnen und Besucher, ihren Müll beim Verlassen des Geländes wieder mitzunehmen. Der Sicherheitsdienst wird auf die Umsetzung dieser Bitte achten. „Wenn sich alle verantwortungsvoll verhalten, können wir auch bei den kommenden Jahreswechseln die Monumente für die Besucherinnen und Besucher öffnen“, erklärt Stephan Hurst.

Verständnis für Maßnahme

In den letzten Jahren war das Feuerwerksverbot rund um Schloss Solitude und die Grabkapelle auf breite Akzeptanz gestoßen – hierauf hofft die Verwaltung auch 2025. Andernfalls müssten die Gelände für die Silvesternacht geschlossen werden. Das Schloss und die Grabkapelle sind nicht die einzigen Monumente, die ein solches Verbot am 31. Dezember verhängen. Auch in vielen Kommunen, wie beispielsweise Tübingen oder Rottweil, wird zum Schutz historischer Bausubstanz ebenfalls auf Feuerwerk verzichtet.

 

 

Service und Information 

Öffnungszeiten
Grabkapelle auf dem Württemberg
1. Dezember bis 28. März
geschlossen

1819 Bistro am Wirtemberg

Derzeit geschlossen

Schloss Solitude
1. Dezember bis 31. März
So, Feiertag 10.00 – 16.00 Uhr
Letzter Einlass 15.30 Uhr
24., 31. Dezember geschlossen
Besichtigung nur mit Führung möglich.

 

Kontakt
Grabkapelle auf dem Württemberg

Württembergstraße 340
70327 Stuttgart
Telefon +49(0)7 11.33 71 49
info@grabkapelle-rotenberg.de

1819 Bistro am Wirtemberg

Württembergstraße 340A
70327 Stuttgart
Telefon +49(0)1 77.87 06 262
hallo@1819bistro.de
www.1819bistro.de

 

Schloss Solitude
Solitude 1
70197 Stuttgart
+49 (0) 711.351 47 72
info@schloss-solitude.de

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Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg, Norbert Stadler

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Foto: Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg, Christiane Grau

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